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Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung

Welche Leistungen sind die wichtigsten & worauf ist zu achten?
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung umfassen vor allem Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den versicherten Hund verursacht werden.
  • Darüber hinaus sind die Deckung von Mietsachschäden, ungewollten Deckakten und der Schutz bei Auslandsreisen besonders wichtig.
  • Die Schäden sollten mit ausreichend hohen Versicherungssummen gedeckt werden. Wir empfehlen Versicherungssummen ab 10 Millionen Euro.
  • Eine Hundehaftpflichtversicherung mit hohen Deckungssummen und großem Leistungsumfang gibt es bereits ab rund 6 Euro pro Monat.
  • Im Test 2019 überzeugen vor allem Adam Riese, Bavaria Direkt, Adcuri, Alte Leipziger und Degenia mit hervorragenden Leistungen (transparent-beraten.de, Juli 2019).

Hundehaftpflicht: Vermögensschutz für Hundehalter

Ziel der Hundehaftpflichtversicherung ist es, den Hundebesitzer umfassend vor den finanziellen Folgen zu schützen, wenn der Hund einen Schaden verursacht hat. Da die Versicherung so wichtig ist, ist sie in mehreren Bundesländern bereits eine Pflichtversicherung für alle Hundehalter. Vorgeschrieben ist meist nicht nur der Nachweis der Versicherung, sondern auch die Höhe der Versicherungssumme.

Gesetzliche Haftung von Hundehaltern

Verursacht ein Hund einen Schaden, muss der Hundehalter dafür aufkommen. Vor allem durch Schmerzensgeld- oder gar Rentenzahlungen bei Personenschäden können langfristige Zahlungsforderungen gegenüber dem Besitzer des Tieres entstehen. Solche Summen kann kaum jemand aus eigenen Ersparnissen begleichen.

Die Haftungsfrage ist im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 833 Haftung des Tierhalters geregelt:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. […]

So schützt eine Hundehaftpflicht nicht nur den Hundehalter, sondern auch den Geschädigten. Der Versicherte kann sich im Schadensfall an die Versicherung wenden und muss nicht befürchten, den Schaden aus eigener Tasche zahlen zu müssen.


Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung

Die wichtigste Leistung der Hundehaftpflichtversicherung ist die Übernahme aller Haftpflichtschäden, die der versicherte Hund verursacht. Diese Schäden sind bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme versichert.

Die richtige Deckungssumme

Personen-, Sach- und Vermögensschäden werden dabei von allen Hundehaftpflichtversicherern übernommen. Der wesentliche Unterschied liegt hier in den Deckungssummen. Diese sollten nicht unter 5 Millionen Euro liegen. Aufgrund der geringen preislichen Differenz von rund 7 Euro pro Jahr empfehlen wir jedoch Versicherungssummen von mindestens 10 Millionen.

Erläuterungen zu den wichtigsten Schadensarten

Personenschaden

Ein Personenschaden liegt vor, wenn der Hund einen Mensch verletzt oder gar tötet. Klassische Folgen eines Personenschadens sind Schmerzensgeldforderungen sowie Arzt- und Heilbehandlungskosten. Gerade bei Personenschäden ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme wichtig, denn im schlimmsten Fall trägt der Geschädigte dermaßen schlimme Verletzungen davon, dass er einer lebenslangen Pflege bedarf.

Sachschaden

Beschädigt oder zerstört der Hund beispielsweise den Teppich des Nachbarn, spricht man von einem Sachschaden. Gleiches gilt, wenn der Hund einen Fahrradfahrer umwirft und dabei dessen Fahrrad beschädigt wird. Der Hundehalter muss in solchen Fällen für Ersatz sorgen bzw. die Reparaturkosten übernehmen. Mit einer entsprechenden Absicherung übernimmt die Versicherung diese Kosten.

Vermögensschaden

Ein Vermögensschaden ist meist die Folge eines Personen- oder Sachschaden. Es gibt allerdings auch Vermögensschäden, die enstehen, ohne dass eine Person- oder eine Sache direkt zu Schaden kam. Der Verdienstausfall einer geschädigten Person ist ein klassischer Vermögensschaden. Zerstört ein laut bellender Hund jedoch beispielsweise Musikaufnahmen, können die Geschädigten die dadurch entstanden Mehrkosten u. U. auch als Vermögensschaden gegenüber dem Hundebesitzer geltend machen.

Abgesehen von der Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden gibt es zahlreiche andere Leistungen, die eine Hundehaftpflichtversicherung bieten sollte.


Weitere Leistungen der Hundehaftpflicht im Überblick

  • Mietsachschäden
  • Hüten durch dritte Personen
  • Auslandsschutz
  • Versicherungschutz bei Verstoß gegen Halterpflichten
  • Flurschäden
  • Forderungsausfalldeckung
  • Ungewollter Deckakt
  • Welpen einer versicherten Hündin

Mietsachschäden

Mietsachschäden sind gerade für Hundebesitzer, die in einer Mietwohnung oder in einem gemieteten Haus wohnen von großer Bedeutung. Wichtig ist, dass die Versicherung Mietsachschäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen abdeckt. Die Absicherung von Mietsachschäden ist auch im Urlaub wichtig. Sie leistet z. B. wenn Schäden an einem gemieteten Ferienhaus oder auch eine gemieteten Strandliege entstehen.

Hüten durch dritte Personen

Wer weiß, dass er bzw. seine Familie nicht die einzigen Personen sein werden, die mit dem Hund Gassi gehen, sollte darauf achten, dass auch sog. Fremdhüter bzw. das Hüten durch Dritte mit abgesichert ist. Nur dann gilt der Versicherungsschutz auch für Freunde, Nachbarn oder andere Fremdhüter.

Aber beachten Sie: Der Schutz gilt nur für nichtgewerbliche Fremdhüter.

Auslandsschutz

Meist gilt der Versicherungsschutz europaweit ohne zeitliche Begrenzung. Bei Auslandsreisen ins außereuropäische Ausland ist der Versicherungsschutz hingegen meist begrenzt. Wenn Sie im Urlaub mit ihrem Hund gerne lange und weit verreisen oder z. B. beruflich für eine längere Zeit ins Ausland gehen, sollten sie auf eine genügend lange Geltungsdauer achten.

Achtung: Damit Ihre Hundehaftpflichtversicherung im Ausland gilt, müssen Sie auch bei einem mehrjährigem Auslandsaufenthalt eine deutsche Anschrift und Bankverbindung nachweisen.

Verzicht auf Leinen- und Maulkorbzwang

Diesen Punkt bieten nicht viele Versicherer an. Einige schreiben zwar kein Leinenzwang vor, verlangen aber, dass gesetzliche Bestimmungen einzuhalten sind. Das heißt, man kann seinen Hund zwar frei rumlaufen lassen, wenn jedoch beispielsweise in einer Stadt Leinenzwang herrscht, muss man sich daran halten. Sonst greift im Schadensfall der Versicherungsschutz nicht.

Wenn Sie Wert darauf legen, dass der Versicherungsschutz auch greift, wenn Sie gegen den Leinen- und Maulkorbzwang verstoßen, sollten Sie vor Vertragsschluss einen Blick in die Bedingungswerke werfen.

Enthalten die Versicherungsbedingungen den folgenden oder einen ähnlich formulierten Satz, verzichtet der Versicherer auf die Einhaltung von Leinen- und Maulkorbzwang:

„Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht auch beim Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb/-schlaufe.

Gerne können Sie sich auch an unsere Versicherungsexperten wenden und sich von diesen beraten lassen. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr per Telefon unter 030 – 120 82 82 8  oder per E-Mail an kontakt@transparent-beraten.de.

Flurschäden

Flurschäden sind in der Regel mitversichert. Gemeint sind Schäden, die der Hund in fremden Gärten, Vorgärten, auf Feldern, im Wald oder auch auf dem Friedhof verursacht.

Forderungsausfalldeckung

Die Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn der Versicherungsnehmer von einem fremden Hund gebissen oder anderweitig geschädigt wird und der Schädiger selbst keine Hundehaftpflicht hat.

Ungewollter Deckakt

Die Mitversicherung von ungewollten Deckakten ist nicht immer im Versicherungsschutz enthalten. Gerade wenn sie einen Rüden haben, der nicht kastriert ist, kann Sie diese Leistung vor Kosten schützen. Wenn der eigene Hund eine Hündin deckt, kommt die Versicherung für die Kosten auf, die z. B. durch die Aufzucht der Welpen entstehen.

Welpen

Welpen einer versicherten Hündin sind mittlerweile bei fast allen Hundehaftpflichtversicherungen kostenlos mitversichert. Hier liegt der wesentliche Unterschied im Zeitraum. Üblich ist ein Zeitraum von sechs Monaten. Einige Anbieter versichern Welpen jedoch auch bis zu 12 oder sogar 18 Monate kostenlos mit.

Achtung: Ausschlüsse

Bestimmte Schäden sind in der Hundehaftpflichtversicherung stets vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu zählen die sog. Eigenschäden und die gewerbliche Nutzung des Hundes.

Jäger oder Wachdienste, die ihren Hund für ihre Arbeit benötigen, müssen sich und ihren Hund über eine betriebliche Hundehaftpflichtversicherung absichern.

Hundehaftpflicht bei gewerblicher Nutzung von Hunden.

Wer beruflich mit Hunden zu tun hat, sollte eine gewerbliche bzw. betriebliche Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Wird der Hund gewerblich als Nutztier eingesetzt, z. B. als Hütehund oder Wachund, gelten andere Bestimmungen als bei privaten Hundehaltern. Der wichtigste Unterschied: Die betriebliche Hundehaftpflicht kommt nicht nur für Schäden auf, die der Hund verursacht hat, sondern auch bei Schäden am Tier selbst.

Beim Abschluss des Vertrags gilt es, genau auf die zugesicherten Leistungen und auf die Bedingungen zu achten. Wenn alle Leistungen, auf die sie als Hundehalter Wert legen, enthalten sind, dann haben sie die optimale Hundehaftpflichtversicherung für sich und ihr Tier gewählt .


Experten-Tipp:

Tipp: Rechtsschutz inklusive

Die Hundehaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die ein Hund verursacht. Im Versicherungsschutz ist auch eine Art passive Rechtsschutzversicherung enthalten. Sie greift, wenn ein Geschädigter einen Schaden geltend machen will, der sich bei näherem Hinsehen als unberechtigt erweist. In diesem Fall hat der Versicherte die Möglichkeit, die Abwehr der unberechtigten Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kann also sogar einen Gerichtsprozess anstrengen, um die unberechtigte Forderung abzuwehren und so den Versicherungsnehmer schützen.

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Kleine Hunde = kleine Schäden?

Diese Rechnung geht nicht auf. Denn auch ein kleiner Hund kann erheblichen Schaden anrichten. Daher sollte bei der Tierhalterhaftpflicht nicht bei den Versicherungssummen gespart werden. Unterschiede hinsichtlich der benötigten Leistungen können sich eher durch das Geschlecht des Hundes ergeben bzw. durch die Frage, ob das Tier kastriert bzw. sterilisiert ist. Ist dies der Fall kann man u. U. auf Leistungen wie die Mitversicherung von Welpen oder Deckakten verzichten.


Besondere Leistungen für Kampfhunde?

Die Absicherung von Kampfhunden erfordert keine besonderen oder erweiterten Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung. Allerdings haben Halter von Kampfhunden manchmal Probleme eine Versicherung zu finden oder müssen mehr für den Versicherungsschutz zahlen.

So finden Sie die beste Versicherung

Wie bei jeder anderen Versicherung gilt auch bei der Hundehaftpflicht, dass der Vergleich der Tarife vor dem Vertragsabschluss wichtig ist. Einerseits wünscht man sich einen kostengünstigen Versicherungsschutz, andererseits soll die Versicherung auch umfassende Leistungen bieten und im Schadensfall die Kosten übernehmen. Mit unserem Tarifrechner können Sie schnell und einfach mehrere Tarife direkt miteinander vergleichen und auch einen Blick in die Vertragsbedingungen werfen. Auch Testergebnisse können bei der Suche nach dem passenden Tarif weiterhelfen.

Leistungen der Hundehaftptlicht im Test 2019

Unsere Versicherungsexperten von transparent-beraten.de haben 2019 Tarife von 24 Versicherungsunternehmen getestet. Der Fokus lag dabei auf den Leistungen, die Kosten wurden nicht bewertet (Quelle).

Diese Leistungen wurden im Test benotet:

  • Personen- und Sachschäden (mind. 10 Mio. Euro)
  • Mietsachschäden
  • Auslandsaufenthalte
  • Ausfalldeckung
  • Verstoß gegen Halterpflichten
  • Welpen
  • Tierhüter (nicht gewerbl.)
  • Nebenberufliche Tätigkeiten

Die fünf leistungsstärksten Versicherer 2019

AnbieterTarifNote
Adam RieseRiese XXL0,7
Bavaria DirektKomfort L0,7
AdcuriPremium0,8
Alte LeipzigerComfort0,9
DegeniaOptimum0,9
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