Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Bremen
In Bremen ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ausschließlich für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Hundehalter von ungefährlichen Hunderassen steht es frei, eine Haftpflicht für ihren Vierbeiner abzuschließen. Hundesteuern hingegen müssen alle Hundebesitzer zahlen, die einen Hund besitzen, der älter als drei Monate ist. Hundesteuer in Bremen Zuständig für die Festsetzung der Hundesteuer ist das Finanzamt Bremen-Nord. Die Steuer wurde 2016 … Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Bremen weiterlesen
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