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Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Bremen

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In Bremen ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ausschließlich für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Hundehalter von ungefährlichen Hunderassen steht es frei, eine Haftpflicht für ihren Vierbeiner abzuschließen. Hundesteuern hingegen müssen alle Hundebesitzer zahlen, die einen Hund besitzen, der älter als drei Monate ist.

Hundesteuer in Bremen

Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Bremen

Zuständig für die Festsetzung der Hundesteuer ist das Finanzamt Bremen-Nord. Die Steuer wurde 2016 erhöht und beträgt nun 150,00 Euro pro Jahr und Hund. Im Gegensatz zu Gemeinden anderer Bundesländer unterscheidet Bremen nicht nach Rasse des Hundes.

Hundesteuer in…Bremen
Jeder Hund150 Euro

Gefährliche Hunde in Bremen

Hunde bestimmter Rassen gelten als gefährlich und unterliegen besonderen Regeln. Weiterhin als gefährlich gelten Hunde, die bereits Menschen oder Tiere gebissen oder gefährdend angesprungen haben oder die zum Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh neigen.

Regelungen für gefährliche Hunde

§3 Halten von gefährlichen Hunden
(1) Das Halten von Hunden nach § 1 Abs. 3 ist verboten; Ausnahmen sind nur nach den Absätzen 2, 4 und 5 zulässig.

Paragraph 1 Abs. 3: Hunde bei denen von einer durch Zucht, Ausbildung oder Abrichten herausgebildeten, über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen, in ihrer Wirkung vergleichbaren Menschen oder Tiere gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist, sind verboten.

Hunde der Rassen Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden (sog. Kampfhunde) gelten als gefährliche Hunde nach Paragraph 1 Absatz 3 und sind damit in Bremen verboten.

Ausnahmen sind nur in wenigen Fällen möglich und müssen vom Stadtamt genehmigt werden.

Erweiterte Pflichten für Hundehalter

Eine erweiterte Leinenpflicht und zusätzlicher Maulkorbzwang gilt für:

  1. Kampfhunde
  2. gefährliche Hunde, die gebissen haben, obwohl sie angeleint waren oder hätten angeleint sein müssen
  3. gefährliche Hunde, die Menschen oder Tiere in erheblichem Maße verletzt haben.

Solche Hunde müssen außerhalb des sicher umzäunten Grundstücks immer an der Leine geführt werden. Halter dieser Hunde müssen dafür sorgen, dass die Tiere verhaltensgerecht und ausbruchsicher untergebracht werden. Am Zugang zum Grundstück beziehungswise zur Wohnung muss ein deutlich erkennbares Schild mit der Aufschrift „Vorsicht, gefährlicher Hund“ angebracht werden.


Hundehaftpflichtversicherung in Bremen

Die Verpflichtung für Halter gefährlicher Hunder eine Haftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner abzuschließen, ist im Bremer Hundegesetz verankert. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung muss der Ortspolizeibehörde ebenso nachgewiesen werden, wie die Tatsache, dass der Hund markiert wurde. Bremern, deren Hunde nicht als gefährlich gelten, steht es frei, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung

Die Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis bleiben auch 2024 überschaubar und können durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung zusätzlich gesenkt werden. Wer sich für eine Hundehaftpflicht entscheidet, sollte mit monatlichen Kosten zwischen 5 und 12 Euro rechnen. Da die Deckungssumme nicht festgelegt ist, kann man darüber zusätzlich die Kosten beeinflussen. Zu niedrig sollte, die Deckungssumme allerdings nicht gewählt werden, da gerade bei Personenschäden schnell hohe Schadensersatzforderungen zustande kommen.

Versicherungsschutz lohnt sich

Auch wenn die Haftpflichtversicherung nicht für alle Hundehalter gesetzlich verpflichtend ist, sollte nicht am falschen Ende gespart werden. Aufgrund der geringen monatlichen Kosten lohnt sich eine Tierhalterhaftpflicht immer, denn auch kleinere Sachschäden verursachen dann keine unvorhergesehenen Kosten.


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Maulkorbpflicht und Leinenzwang in Bremen

„Hunde sind so zu halten, dass andere Personen nicht gefährdet und auch nicht durch Geräusche, Gerüche oder in sonstiger Weise unzumutbar beeinträchtigt werden.“ In Bremen wird der Hundehalter stark in die Pflicht genommen. Hunde dürfen nur von Personen geführt werden, die körperlich dazu in der Lage sind und über genügend Erfahrung verfügen, zu verhindern, dass der Hund andere Menschen oder Tiere anspringt oder anhaltend anbellt.

Weitreichende Leinenpflicht

Hinzu kommt eine weitreichende Leinenpflicht. Diese gilt in Fußgängerzonen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Einkaufszentren und auf Veranstaltungen. Ebenso müssen Hunde in abgegrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen, die der Allgemeinheit zugänglich sind, sowie in Natur- und Landschaftsschutzgebieten angeleint werden. Während der Brut- und Setzzeit vom 15. März bis 15. Juli sind Hunde auch in der freien Landschaft anzuleinen. Außerhalb des eigenen Grundstücks müssen sie ein Halsband tragen, auf dem Namen und Anschrift des Hundehalters stehen.

Wo sind Hunde verboten?

Auf Spiel- und Liegewiesen sind Hunde im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September verboten. Auf Kinderspielplätzen gilt das Hundeverbot ganzjährig.

Höhe der Hundesteuer in anderen Bundesländern

BundeslandErster HundZweiter HundWeitere Hunde
Berlin 120 Euro 180 Euro 180 Euro
Hessen 180 Euro 180 Euro 180 Euro
Rheinland-Pfalz 186 Euro 216 Euro 216 Euro
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