Sehr gut 5/5
470 Kundenbewertungen
ein Fachportal von transparent-beraten.de

Hundehaftpflichtversicherung – Pflicht

In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht in Deutschland Pflicht?
Sichern Sie sich jetzt ab und sparen Sie bis zu 67% mit unserem kostenfreien Tarifvergleich Jetzt Tarife vergleichen

Als stolzer Hundebesitzer stellt man schon bei den ersten Recherchen nach Versicherungspflicht und Maulkorb- und Leinenpflicht fest: Die Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Selbst innerhalb eines Bundeslandes können die Regelungen von Stadt zu Stadt abweichen. Für den stolzen Hundehalter bedeutet das, dass eine sorgfältige Überprüfung der Hundehalterpflichten angesagt ist, wenn man Schadenersatzforderungen nicht aus eigener Tasche bezahlen will.

Sechs Bundesländer mit Versicherungspflicht

Im Jahr 2024 gibt es nur in sechs Bundesländern eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • und Thüringen

Während Sachsen-Anhalt beispielsweise schon im Jahr 2009 eine Versicherungspflicht einführte, ist die Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung in Niedersachsen und Schleswig-Holstein jünger. Eine Versicherung lohnt sich jedoch in jedem Fall, auch wenn sie nicht Pflicht ist. Im Notfall kann sonst nur noch eine gute Rechtsschutzversicherung helfen – mehr dazu lesen Sie hier.


Pflicht nur für bestimmte Hunde in neun Bundesländern

In den folgenden Bundesländern gibt es für bestimmte Hunderassen eine Versicherungspflicht:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen

Ein Bundesland komplett ohne Pflicht

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es gar keine Versicherungspflicht.

Bisher keine festen Pläne in weiteren Bundesländern

Angriffe von Hunden auf Kinder und alte Menschen gehören in den Medien leider zur regelmäßigen Berichterstattung. Ungeachtet dessen, haben die meisten Bundesländer bisher darauf verzichtet, das Abschließen einer Haftpflichtversicherung für den Hund verpflichtend einzuführen. Bisher haben sechs Bundesländer ihr Hundegesetz dahingegen geändert, dass diese Versicherung Pflicht ist.

Somit steht es den meisten Hundehaltern noch immer frei, eine Haftpflichtversicherung für sein Tier abzuschließen. Auch wenn häufig nur für Kampfhunde eine Haftpflichtversicherung vorzuweisen ist, ist dieser finanzielle Schutz aufgrund der festgelegten Schadenersatzpflicht in jedem Fall empfehlenswert.


Unterscheidung nach Rassen?

Nach den geltenden Vorschriften ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht in den sechs zuerst genannten Bundesländern für alle Hunderassen vorgesehen. Die Länder unterscheiden nicht nach kleinen oder großen Hunden, vielmehr gilt für alle Hunde die gleiche Vorschrift.

Vorschriften für Listenhunde

Besonders bedeutsam ist die Versicherungspflicht für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden. Diese Rassen werden auf einer Liste geführt, die von Land zu Land unterschiedlich ist. Die Liste gefährlicher Hunderassen wird als Rasseliste bezeichnet. Hunde, die auf dieser Liste stehen, sind sogenannte Listenhunde. Für diese sogenannten Listenhunde besteht hingegen in den meisten Bundesländern die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ein Großteil der Hundegesetze macht auch Angaben zur Höhe der zu versichernden Deckungssumme.

Keine einheitlichen Vorschriften für Rasseliste

Das Führen einer Rassenliste ist in den Bundesländern nicht vorgeschrieben. Das bedeutet, dass auch ein Bundesland mit Versicherungspflicht für Hundehalter keine solche Liste führen muss. Niedersachsen ist ein Land, das beispielsweise auf Rasselisten verzichtet. Hier werden also keine als gefährlich eingestuften Hunderassen geführt, die an den Tierhalter besondere Anforderungen stellen. Anders sieht es in Hamburg aus, dort stehen eine Vielzahl von Hundearten auf der Liste, weil sie generell als gefährlich beurteilt werden.


Kostenfreier Hundehaftpflicht-Testsieger-Vergleich 2023

Die Testsieger aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.
Sie haben Fragen?
Telefonische Expertenberatung
Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.
Kontakt aufnehmen

Maulkorbpflicht und Leinenzwang

Neben der Versicherungspflicht gelten in einigen Bundesländern zusätzliche Vorschriften für die Besitzer eines Hundes. In der Regel gilt für gefährliche Hunde eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Wer sich mit einem solchen Hund in der Öffentlichkeit bewegt, muss einen Maulkorb anlegen und das Tier an einer Leine führen. Zwar rufen diese Maßnahmen Tierschützer auf den Plan, doch zum Schutz der Allgemeinheit werden solche Regelungen als angemessen erachtet.

Kommt der Halter dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Versicherungsschutz im Schadenfall erlöschen. Allerdings weisen inzwischen viele Versicherer darauf hin, dass bei ihnen keine Leinen- und Maulkorbzwang besteht. Allerdings sollten sich Interessiert genau die Versicherungsbedingungen durchlesen und wenn möglich einen Fachmann zu Rate ziehen.


Hundehaftpflicht schützt Halter und Öffentlichkeit

Die Einführung einer Versicherungspflicht für Hundehalter ist sinnvoll. Den Tierhalter trifft eine gesetzlich festgelegte Haftpflicht, wenn sein Tier einer anderen Person oder einem andren Tier einen Schaden zufügt. Dieser Schaden ist durch eine Privathaftpflicht nicht abgedeckt.

Während Sachschäden aufgrund ihrer Größenordnung aus eigener Tasche zu zahlen sein können, machen Personenschäden eine erhebliche Summe aus. Zum Schutz des Hundehalters und zur Absicherung des Geschädigten ist eine Hundehaftpflichtversicherung deshalb in jedem Fall zu empfehlen.

Haben Sie Fragen zur Hundehaftpflichtversicherung? Unsere Versicherungsmakler beraten Sie gern, per Telefon unter 030 – 120 82 82 8 oder per E-Mail: kontakt@transparent-beraten.de.

Unsere Kunden haben uns bewertet
5 von 5 Punkten aus 1 470 Bewertungen für die Beratung durch transparent-beraten.de