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Hundehaftpflicht inklusive Krankenversicherung

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Sowohl die Hundehaftpflichtversicherung als auch die Hundekrankenversicherung sind sinnvolle Absicherungen, da sie den Halter vor hohen Kosten bewahren. Einige Versicherer bieten auch eine Kombination beider Absicherungen an, so können Hundehalter eine Hundehaftpflicht mit Krankenversicherung abschließen. Lesen Sie hier mehr zu den Vor- und Nachteilen solcher Kombi-Angebote.

Hundehaftpflicht und Tierkrankenversicherung

Beide Versicherungen schützen Hund und Halter vor finanziellen Belastungen. Die Hundehaftpflicht ist dabei vergleichsweise günstig. Ein leistungsstarker Versicherungsschutz ist bereits für wenige Euro verfügbar.

Hundehaftpflicht – schützt den Hundehalter

Die Hundehaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für Hundehalter. Der Grund liegt in der Haftungsregelung. Hundebesitzer haften für alle Schäden, die ihr Vierbeiner verursacht mit ihrem gesamten Privatvermögen. Kommen andere Personen durch den eigenen Hund zu Schaden, können auf den Halter hohe Kosten zukommen. Dabei muss es sich nicht immer um einen Hundebiss handeln. Läuft der Hund beispielsweise vor ein Auto, sodass der Fahrer dadurch einen Unfall verursacht, ist der Hundebesitzer in der Haftung.

Die Hundekrankenversicherung – sinnvoll für Hund und Halter

Ebenso wie Menschen können auch Hunde krank werden oder einen Unfall erleiden. Muss in einem solchen Fall ein Tierarzt hinzugezogen werden, kommen meist hohe Kosten auf den Halter zu. Nicht selten stellen Behandlungskosten eine echte Belastung für die Haushaltskasse dar. Mit einer Hundekranken- oder Hunde-OP-Versicherung müssen Hundebesitzer diese Kosten nicht fürchten, sondern können sich im Krankheitsfall ganz auf die Genesung ihres Vierbeiners konzentrieren. Mit einer Hundekrankenversicherung sind im Gegensatz zur reinen OP-Versicherung alle Kosten abgedeckt. Allerdings ist diese Vollversicherung auch entsprechend teurer.

Kombi-Angebot: Hundehaftpflicht inklusive OP-Versicherung

Einige wenige Versicherer bieten die Möglichkeit an, die Hundehaftpflicht mit einer OP-Versicherung zu kombinieren. Diese Kombi-Pakte sind grundsätzlich durchaus sinnvoll, da Hund und Halter mit diesen beiden Versicherungen rundum geschützt sind. Darüber hinaus gewähren einige Versicherer einen Rabatt, wenn der Versicherungsnehmer die beiden Versicherungen in Kombination abschließt.

Beispielfall: Hund verursacht Verkehrsunfall mit Autofahrer

Wenn der Hund einen Unfall verursacht, weil er auf die Straße rennt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er selbst auch zu Schaden kommt. Hat der Besitzer dann eine Hundehaftpflicht mit Krankenversicherung sind alle eventuellen Kosten abgedeckt.

  • Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die durch den verursachten Unfall entstanden sind. Dabei kann es sich sowohl um Personenschäden (Autofahrer und eventuell weitere Unfallopfer), Sachschäden (Auto) und Vermögensschäden (Verdienstausfall der Verunfallten) handeln.
  • Die Hundekrankenversicherung hingegen kommt für alle Kosten auf, wenn der Hund sich bei dem Unfall verletzt und medizinische Hilfe benötigt. Dabei kann es sich um Röntgenaufnahmen, Medikamente oder auch OP-Kosten handeln.

Anhand dieses Beispiels wird deutlich, warum beide Hundeversicherungen sinnvolle Investitionen für Hundehalter sind.


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Der Nachteil vom Kombi-Angeboten

Auch wenn die Kombination der beiden Hundeversicherungen eine attraktive Lösung zu sein scheint, da nur ein Vertrag nötig ist, gibt es einen entscheidenden Nachteil. Nach einer Schadensmeldung haben beide Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, sowohl der Hundehalter als auch das Versicherungsunternehmen können den Versicherungsvertrag auflösen. Kündigt die Versicherung die Hundehaftpflicht mit Krankenversicherung, verliert der Versicherungsnehmer auf einen Schlag beide Absicherungen.

Problem: Vertrag wird durch Versicherung gekündigt

Wenn man eine Hundehaftpflicht oder auch eine Hundekrankenversicherung abschließen möchte, fragen die Versicherer stets ab, ob eine Vorversicherung bestand und ob in den letzten Jahren Schäden gemeldet wurden. Außerdem muss der Kunde angeben, wer den letzten Vertrag gekündigt hat. Hat die Versicherung gekündigt, hat der Hundehalter ein Problem. Er muss dann in der Regel mit höheren Beiträgen rechnen. Im schlimmsten Fall bekommt er gar keinen neuen Vertrag.

Experten-Tipp:

Tipp von Versicherungsmakler Martin Hacker: Keine Kombiverträge abschließen

Es kommt immer wieder vor, dass Versicherer nach Meldung eines größeren Schadens den Vertrag kündigen. Hat der Versicherte dann einen Kombi-Vertrag aus Hundehaftpflicht und Krankenversicherung abgeschlossen, verliert er den kompletten Versicherungsschutz, auch wenn nur ein Haftpflichtschaden gemeldet wurde. Eine neue Versicherung zu bekommen, kann dann problematisch werden.

Besser ist es zwei Einzelverträge abzuschließen. Dabei spricht erstmal auch nichts dagegen, beide Verträge bei dem selben Versicherer abzuschließen. Allerdings ist es empfehlenswert, zwei einzelne Versicherungsvergleiche durchzuführen, um die jeweils besten Tarife zu ermitteln.

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