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Hundesteuer- und Hundehaftpflichtregelungen der 16 Bundesländer

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Hundebesitzer wissen, wie wichtig ein verantwortungsvoller und artgerechter Umgang mit dem Tier ist. Dazu zählt neben der Erziehung des Vierbeiners auch die Befolgung der Gesetze.

Alle 16 Bundesländer haben sogenannte Hundegesetze erlassen, die Vorgaben machen, welche Hunde wo und wann angeleint werden müssen. Häufig gibt es auch Bestimmungen zum Tragen eines Maulkorbes. Da es jedoch, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, immer wieder zu Beißvorfällen kommt, haben einige Bundesländer in ihren Gesetzen die Maßgabe verankert, dass Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung für ihr Tier abschließen müssen. Außerdem wird eine Hundesteuer erhoben.

Hundesteuer aller Bundesländer

BundeslandErster HundZweiter HundWeitere Hunde
Baden-Württemberg108 Euro216 Euro216 Euro
Bayern100 Euro100 Euro100 Euro
Berlin120 Euro180 Euro180 Euro
Brandenburg108 Euro144 Euro192 Euro
Bremen150 Euro150 Euro150 Euro
Hamburg90 Euro90 Euro90 Euro
Hessen180 Euro180 Euro180 Euro
Mecklenburg-Vorpommern108 Euro200 Euro350 Euro
Niedersachsen150 Euro276 Euro276 Euro
Nordrhein-Westfalen96 Euro150 Euro180 Euro
Rheinland-Pfalz186 Euro216 Euro216 Euro
Saarland120 Euro168 Euro168 Euro
Sachsen108 Euro144 Euro144 Euro
Sachsen-Anhalt96 Euro144 Euro192 Euro
Schleswig-Holstein126 Euro177 Euro213 Euro
Thüringen108 Euro132 Euro156 Euro

Da die Hundesteuer auf Gemeinde-Ebene entschieden werden kann, handelt es sich bei aufgeführter Tabelle nur um Richtwerte.

Zuständigkeit der Gemeinden

Die Hundesteuer wird nicht auf Bundesebene festgelegt, sondern fällt als Aufwandssteuer in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Aufwandssteuern beziehen sich auf einen Besitz oder ein bestimmtes Verhalten. Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden und wird nicht für die Beseitigung von Hundekot verwendet. Die Höhe der Steuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Anzahl und Art der Hunde als Kostenfaktor

Meist wird die Hundesteuer nach Anzahl und Art der Hunde gestaffelt. So wird ab dem zweiten Hund meist eine höhere Steuer fällig. Auch Listenhunde und gefährliche Hunde werden oft gesondert besteuert. Für gefährliche Hunde werden nicht selten fünf- bis sechsmal so hohe Steuern verlangt. Andererseits gibt es für bestimmte Hunde auch Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen.

Die Hundesteuer ist ein Instrument der Finanzverwaltung, um die Anzahl der Hunde zu begrenzen und zu reduzieren. Aus diesem Grund sind die Hundesteuern in Städten meist deutlich höher als auf dem Land.

Hundesteuersätze in ausgewählten Städten

Hundesteuer in Berlin
Hundesteuer in Bielefeld
Hundesteuer in Bonn
Hundesteuer in Braunschweig
Hundesteuer in Bremen
Hundesteuer in Cottbus
Hundesteuer in Dessau-Roßlau
Hundesteuer in Dresden
Hundesteuer in Düsseldorf
Hundesteuer in Erfurt
Hundesteuer in Fehmarn
Hundesteuer in Flensburg
Hundesteuer in Frankfurt am Main
Hundesteuer in Gera
Hundesteuer in Göttingen
Hundesteuer in Halle
Hundesteuer in Hamburg
Hundesteuer in Hannover
Hundesteuer in Heidelberg
Hundesteuer in Homburg
Hundesteuer in Jena
Hundesteuer in Kaiserslautern
Hundesteuer in Koblenz
Hundesteuer in Kassel
Hundesteuer in Kiel
Hundesteuer in Leipzig
Hundesteuer in Magdeburg
Hundesteuer in Mainz
Hundesteuer in Merzig
Hundesteuer in München
Hundesteuer in Nürnberg
Hundesteuer in Oldenburg
Hundesteuer in Pasewalk
Hundesteuer in Potsdam
Hundesteuer in Ravensburg
Hundesteuer in Regensburg
Hundesteuer in Rostock
Hundesteuer in Saarbrücken
Hundesteuer in Schwerin
Hundesteuer in Stuttgart
Hundesteuer in Weimar
Hundesteuer in Wiesbaden
Hundesteuer in Zwickau


Haftpflichtversicherung per Gesetz

Hundesteuer-und-Hundehaftpflicht-Bundesländer

Sechs Bundesländer haben in ihre Hundegesetze jeweils einen eigenen Paragrafen zum Thema Hundehaftpflichtversicherung mit aufgenommen. In den betreffenden Paragrafen ist genau formuliert, wer eine Haftpflichtversicherung für seinen Vierbeiner abschließen muss und in welcher Höhe Schäden mindestens durch die Versicherung gedeckt werden müssen.

Wann beginnt die Versicherungspflicht?

Wann die Versicherungspflicht für die Hunde beginnt, ist unterschiedlich geregelt. In der Regel, benötigen ihre Besitzer eine Versicherung, wenn die Hunde ein Alter von drei bis sechs Monaten erreicht haben. Spätestens dann muss ihr Besitzer, wenn er in einem der sechs Bundesländer lebt, eine Hundehaftpflichtversicherung für seinen Vierbeiner abschließen. In anderen Bundesländern besteht nur für bestimmte Hunde eine Versicherungspflicht.

Warum ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung springt ein, wenn der Hund einen Schaden verursacht hat und es dadurch zu Schadensersatzansprüchen kommt. Die Haftpflicht deckt sowohl Personen-, als auch Sachschäden ab. Gerade wenn Personen betroffen sind, entstehen schnell hohe Kosten. Damit nach einem Vorfall mit dem eigenen Hund nicht der finanzielle Ruin droht, ist eine leistungsstarke Haftpflicht wichtig und sinnvoll.


Kosten der Hundehaftpflichtversicherung

Die Kosten für eine Tierhalterhaftpflicht sind überschaubar. Selbst wenn ein Kampfhund versichert werden muss. Menschen, die mehrere Hunde besitzen, erhalten bei einigen Anbietern eine Art Mengenrabatt.

Sollen mehrere Hunde versichert werden und ist einer der Hunde eventuell ein Listenhund ist, lohnt sich der Anbietervergleich besonders. Bei der beschriebenen Konstellation ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, seine Tiere zu versichern. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, ob es finanziell günstiger ist, alle Tiere bei einem Versicherer unterzubringen, oder eventuell den Listenhund bei einem anderen Anbieter zu versichern.


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Regelungen der Bundesländer

Jedes Bundesland hat ein eigenes Hundegesetz. Die Reglungen zu Maulkorbpflicht und Leinenzwang, sowie die Sonderregelungen zum Halten „gefährlicher Hunde“ unterscheiden sich teilweise sehr stark voneinander. Nicht alle Bundesländer haben Rasselisten. Und auch der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht ist nicht in jedem Bundesland vorgeschrieben.

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