Kaum ein Hund fährt gerne im Auto mit, wenn er angeschnallt ist oder in einer Transportbox Platz nehmen muss. Dennoch ist die Sicherung des Tieres während der Fahrt ungemein wichtig, erklärt Leon Strohmaier, Pressesprecher beim ADAC Berlin / Brandenburg. Im Interview erläutert er, welche Unterschiede es bei der Sicherung von kleinen und großen Hunden gibt und wie man den Hund am besten sichert.
Wo darf der Hund im Auto sitzen? Wieviel Platz braucht mein Hund im Auto?
Während der Autofahrt ist das freie Herumspringen für den Hund tabu, damit die Konzentration des Fahrers nicht beeinträchtigt wird. Die Sicherung des Tieres ist also ein Muss; das gilt auch für kurze Fahrten. Wenn das Tier im Falle eines Unfalls durch den Innenraum geschleudert wird, gefährdet das seine Gesundheit sowie die der weiteren Insassen. Je nach Sicherungssystem werden Hunde auf der Rückbank, beziehungsweise im dazugehörigen Fußraum oder im Laderaum untergebracht.
Gibt es gesetzliche Grundlagen, die den Transport von Hunden regeln?
Es gibt zwar keine direkte Anschnallpflicht für Tiere, allerdings gelten sie rechtlich als Ladung und diese muss nach § 23 (Ladungssicherung) der Straßenverkehrsordnung so gesichert sein, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird und die Insassen nicht gefährdet werden. Wer dagegen verstößt, dem droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld.
Gibt es Unterschiede bei der Sicherung von großen und kleinen Hunden?
Die Hundesicherung im Auto muss an die aktuellen Bedürfnisse des Tieres angepasst werden. Große Hunde (zum Beispiel Schäferhunde oder größer) sollten auf jeden Fall in geeigneten und ausreichend großen Transportboxen auf der Rückbank oder (beim Kombi) im Kofferraum gesichert untergebracht werden. Darüber hinaus bieten sich für größere Hunde Boxen an, welche direkt im Kofferraum eines Kombis fest montiert werden. Je größer das Tier, desto größer ist der Aufwand für die Ladungssicherung.
Welches Bußgeld sieht der Gesetzgeber für einen ungesicherten Hund vor?
Wird ein Hund/ein Haustier ungesichert in Pkw transportiert, riskiert der/die Fahrerin ein Bußgeld von 30 Euro. Geht dieser Tatbestand mit einer Gefährdung anderer Straßenverkehrsteilnehmer einher, erfolgt ein Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Zudem sind versicherungsrechtliche Probleme möglich.
Hund im Auto transportieren – Aus Sicht der Versicherung
„Grundsätzlich besteht keine versicherungsrechtliche Grundlage, die das Sichern eines Hundes im Auto vorschreibt. Der Hund ist aus Sicht der Versicherung nämlich als Ladung zu betrachten. Sollte es zu einem Unfall kommen und der Hund zum Beispiel durch die Windschutzscheibe stürzen, könnte dem Fahrer jedoch grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden. Die meisten Tarife einer Hundehaftpflichtversicherung decken grobe Fahrlässigkeit allerdings ab. Den Hund richtig zu sichern, empfiehlt sich natürlich trotzdem, um Hund und Insassen bestmöglich zu schützen.“
Über den ADAC
Der ADAC Berlin-Brandenburg e.V. ist ein Regionalclub des ADAC e.V., dem größten Verein Deutschlands. Er ist Helfer, Sicherer und Lotse für alle Mobilitätsbedürfnisse. Um diesem Anspruch nachzukommen, beschäftigt der ADAC Berlin-Brandenburg rund 220 Mitarbeiter, die den gut 1,3 Millionen Mitgliedern der Region in den Themen Mobilität, Reise, Versicherungen und Mitgliedschaft zur Seite stehen. Der Club setzt sich zudem für die Verkehrssicherheit, den individuellen Schutz der Verkehrsteilnehmer und die Verkehrserziehung ein.