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Hundebiss – was tun?

Was tun, wenn es doch mal zum Hundebiss kommt

Der Hund ist seit Jahrtausenden der beste Freund des Menschen, jedoch kommt es trotzdem immer wieder zu Bisswunden durch Hunde. Die Gründe dafür sind ganz verschieden. Fakt ist aber, dass der Hundebiss Folgen für den Gebissenen und den Hundehalter hat – und manchmal auch für den Hund selbst. Also, was tun bei einem Hundebiss?

Maßnahmen nach Hundebiss: Was tun?

  1. Handelt es sich bei der Bisswunde nur um eine oberflächliche Abschürfung, sollten zuallererst die Adressen und Kontaktdaten zwischen Hundehalter und Bissopfer ausgetauscht werden.
  2. Danach muss die Wunde des Bissopfers gründlich ausgewaschen, mit Desinfektionsmittel behandelt und mit sterilem Verbandsmaterial verbunden werden. Falls in den Stunden nach dem Biss die Wunde immer noch sehr schmerzt, gerötet bleibt und sehr warm wird, sollte sich zur Sicherheit der Hausarzt die Verletzung noch einmal direkt ansehen.
  3. Bei einer tiefen Bisswunde sollte sofort ein Krankenwagen gerufen und eine Klinik aufgesucht werden. Dort werden etwaige Überbleibsel des Bisses, wie Futterreste, Zahnsplitter oder Dreck entfernt und die Wunde professionell mit einem Desinfektionsmittel und steriler Kochsalzlösung gereinigt.
  4. Je nach Schwere der Bissverletzung kann es auch sein, dass sie vom Arzt genäht werden muss. Zudem kann der Arzt ein Antibiotikum verschreiben, um das Infektionsrisiko zu verringern.
  5. Um dem Gebissenen die Angst vor einer Ansteckung mit Tollwut zu nehmen, sollte der Hundehalter einen Tierarzt zwecks einer Tollwutfreiheitsbescheinigung aufsuchen. Diese wird dem Geschädigten als Sicherheit, sich nicht angesteckt zu haben, ausgehändigt.

Verletzungen durch Hundebiss

Die Bisse verursachen meistens nur oberflächliche Verletzungen, wie Hautabschürfungen oder Quetschungen. In seltenen Fällen kommt es jedoch zu massiven Schäden der Muskulatur, Sehnen, Knochen und sogar Organen, die unter Umständen bleibende Folgen verursachen können.

Infektionsrisiko

In durchschnittlich 15 Prozent der Fälle resultiert aus der Bissverletzung eine Infektion, weshalb die Wunde bei bestimmten Anzeichen von einem Arzt behandelt werden sollte, selbst dann, wenn die Verletzung nur oberflächlich erscheint. Die Risse im Gewebe, die der Hundebiss verursacht, sind eine willkommene Einladung für vielerlei Bakterien, die so in die Blutbahn gelangen und schwere Entzündungen auslösen können.

Tollwutgefahr im Ausland

Auch wenn in Deutschland die Tollwut so gut wie ausgerottet ist, ist dies in vielen anderen europäischen Ländern nicht der Fall. Sollten sich Reisende im Ausland einen Hundebiss zuziehen, empfiehlt sich die sofortige Vorstellung beim Arzt, denn wenn sich mit Tollwut infiziert wurde, kann dies tödlich enden.

Hundebisse in Deutschland

In Deutschland erleiden jährlich mehrere tausend Einwohner Bisswunden von Hunden. Vom kleinen süßen Chihuahua bis zum großen Bullterrier – jeder Hund kann unter bestimmten Umständen mal zuschnappen. Die Zahl der Bissverletzungen pro Jahr in Deutschland werden auf 30.000 bis 50.000 geschätzt.

Typische Situationen

Die meisten Bisse, nämlich 60 bis 80 Prozent sind auf Hunde zurückzuführen, dicht gefolgt von Katzenbissen. Erwachsene sind weniger betroffen als Kinder, welche teilweise gefährliche Bisse im Nacken und im Gesicht erleiden. Einige Bundesländer, wie Berlin veröffentlichen jährlich eine Statistik über Hundebisse mit konkreten Zahlen.

Hundebisse kommen oft durch Versehen zustande. Etwa, weil der Hund unter großem Stress steht und schlichtweg Angst hat, zum Beispiel in einer engen Fußgängerzone oder weil er sich vor einer unvorhergesehenen Bewegung erschreckt. In 90 Prozent der Fälle werden Menschen von Hunden gebissen, die sie kennen. Nur sehr selten geschehen Hundeangriffe auf Menschen, die den Hund nicht kennen.

Impfung gegen Infektionen

Um allgemeinen Infektionsrisiken vorzubeugen, sollte stets ein Auge auf dem Impfstatus geworfen werden. Im Falle eines Hundebisses ist es wichtig, dass ein Impfschutz gegen die Infektionskrankheiten Tollwut und Tetanus besteht. Der Impfausweis sollte beim Arztbesuch mit in der Tasche sein.

Tetanus ist auch als Wundstarrkrampf bekannt, da die Erreger ein Gift produzieren, das die Muskulatur stark verkrampfen lässt. Beim Verdacht auf Tollwut, auch bekannt als Wutkrankheit, ist der behandelnde Arzt verpflichtet, eine Meldung an das Gesundheitsamt herauszugeben.

Das passiert mit dem Hund nach einem Biss

Nach den Besuchen beim Arzt und Tierarzt ist der Fall jedoch nicht immer ad acta gelegt. Auf den Hundehalter können Gerichtsverfahren aufgrund von Schmerzensgeldforderungen zukommen. Zudem drohen dem Hundehalter hohe Auflagen des Veterinäramtes, wenn der Vorfall gemeldet wird.


Auflagen des Ordnungsamtes – Leinenpflicht etc.

Wenn das Ordnungsamt von einem Hundebiss erfährt, sei es durch eine Anzeige oder durch Außendienstmitarbeiter, wird ein Behördenverfahren eingeleitet und ermittelt, ob der Hund als gefährlich eingestuft werden muss. Dabei ist es egal, ob es sich um einen kleinen Spitz oder um einen großen Bernhardiner handelt. Für gewöhnlich wird der Hundehalter zu einer Stellungnahme aufgefordert und bekommt einen Anhörungsbogen zugeschickt.

Muss man antworten?

Der Hundehalter ist nicht verpflichtet zu antworten, sollte dies aber nach Rücksprache mit einem Anwalt tun, um den Sachverhalt aus seiner Sicht klarzustellen. Im Anhörungsbogen können auch etwaige Zeugen mit angegeben werden, die den Unfall beobachtet haben. Daraufhin kann der Hundehalter Post mit der Anordnung zum Maulkorbzwang und Leinenpflicht und zu einem Wesenstest erhalten, wenn der Hund als gefährlich eingestuft wird.

Ein Hund gilt zum Beispiel als gefährlich, wenn er

  • unkontrolliert andere Tiere jagt oder reißt
  • andere Hunde trotz Unterwerfungsgestik angreift
  • als erstes aggressives Verhalten gegenüber Menschen und Tieren zeigt
  • einen Menschen gebissen hat, ohne Bestandteil der Verhinderung einer Straftat

Wesenstest für Kampfhunde und weitere Rassen

Wie der Name schon erahnen lässt, wird mit dem Wesenstest der Charakter des Hundes ermittelt. Vorsätzlich soll mit diesem Test eine besondere Aggressivität des Hundes festgestellt, oder ausgeschlossen werden. Wird der Wesenstest bestanden, kommt das dem Hund natürlich zugute. Der Wesenstest kann auch freiwillig abgeschlossen werden, um manche Listenhunde vorläufig vom Maulkorbzwang zu befreien.

Die Prüfungsinhalte und die Bewertungen der einzelnen Prüfsituationen variieren dabei von Bundesland zu Bundesland. Die konkreten Hundegesetze, Bestimmungen zum Wesenstest, zum Maulkorb- und Leinenzwang und auch, welche Rassen, beziehungsweise Kampfhunde auf der Liste stehen, ist Ländersache.

Muss der Hund eingeschläfert werden?

Die örtlichen Behörden haben das Recht, besonders aggressive Tiere zu beschlagnahmen und einschläfern zu lassen. Dafür ist jedoch mehr nötig als ein einfacher Biss. Das Tier muss dafür einem Menschen schwerwiegende Verletzungen zugefügt haben und allgemein als höchst aggressiv eingestuft werden.

Ansonsten liegt es im Ermessen des Hundehalters, ob er das Risiko eingehen will, weiterhin ein gefährliches und aggressives Tier zu halten, oder ob er den Hund einschläfern lässt.

Schmerzensgeld nach Hundebiss

Nach einem Hundebiss kommt es nicht selten zu einer Anzeige durch den Geschädigten. Im Schadensfall haftet immer der Hundehalter, egal, ob das Bissopfer oder dessen Hund den Vorfall mitverschuldet haben. Der Hundehalter muss dem Gebissenen dann in der Regel ein Schmerzensgeld zahlen. Dabei wird jedoch berücksichtigt, ob die gegnerische Seite Mitschuld an dem Unfall trägt. Außerdem beeinflusst die Schwere der Verletzung ebenfalls den Betrag. Die Schmerzensgeldhöhe wird also individuell, je nach Fall, festgelegt. Zu rechnen sind mit Beträgen zwischen wenigen 100 Euro und mehreren tausend Euro.

Außergerichtliche Einigung möglich

Um den gerichtlichen Weg zu umgehen, können sich Hundehalter und Gebissener auch außergerichtlich einigen. Dazu wird am besten direkt auf eine vorhandene Hundehaftpflichtversicherung hingewiesen, über die alles Weitere abgewickelt werden kann.


Hundehaftpflicht schützt

Es kann immer passieren, dass der treue Vierbeiner mal zuschnappt. Aus diesem und aus vielen weiteren Gründen empfiehlt es sich unbedingt eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht – zumindest für einige Rassen (Hundehaftpflichtversicherung – Hundetypen).

Die Hundehaftpflicht übernimmt, je nach Tarif, Schäden von bis zu fünf Millionen Euro. Nutzen Sie unseren Hundehaftpflichtversicherungs-Vergleich und finden Sie die besten Tarife aus 2021 kostenlos bei uns.

Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns gern persönlich – unverbindlich und kostenfrei: 030 – 120 82 82 8 (Mo – Fr: 9 – 17 Uhr) oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de.

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