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Eigenschäden in der Hundehaftpflichtversicherung

Eigenschäden sind in der Regel nicht mitversichert, wie kann man sich trotzdem schützen?
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Eigenschäden sind in der Hundehaftpflichtversicherung in der Regel nicht mitversichert. Wie können sich Hundebesitzer trotzdem gegen Schäden, die ihr Vierbeiner an ihrem Eigentum verursacht, schützen? Erfahren Sie außerdem, was der Begriff Eigenschäden bedeutet und ob es Hundehaftpflichtversicherungen gibt, die Ausnahmen machen.

Was sind in der Hundehaftpflichtversicherung Eigenschäden?

Der Begriff Eigenschaden meint Schäden, die dem Versicherten selbst entstehen.
In der Hundehaftpflichtversicherung ist ein Eigenschaden somit ein Schaden, den der Hund seinem Besitzer beziehungsweise seiner Besitzerin zufügt. Dabei muss es sich nicht unbedingt um einen Personenschaden handeln. Auch ein verunreinigter Teppich oder zerkaute Schuhe, die dem Besitzer des Hundes gehören, zählen zu den Eigenschäden.


Sind Eigenschäden in der Hundehaftpflicht mitversichert?

Eigenschäden sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dieser Leistungsausschluss betrifft jedoch nicht nur Schäden am versicherten Hundehalter selbst und dessen Besitz, sondern auch alle Personen, die im selben Haushalt leben.

Experten-Tipp:

Typische Eigenschäden in der Hundehaftpflicht

  • Der Hund beißt seinen Besitzer, dessen Kinder oder den Lebensgefährten: In der Regel sind alle Personen, die im gleichen Haushalt, wie der versicherte Hund und der Versicherungsnehmer leben, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Der versicherte Hund pinkelt auf die Matratze, eines im Haushalt lebenden Kindes: Da die Kinder des Versicherungsnehmers vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, kommt die Versicherung nicht für diesen Sachschaden auf.

Die Ausnahmen von der Regel

Es gibt einige Versicherer, die in Einzelfällen die Kosten eines Eigenschadens ersetzen. Hundehalter, denen eine solche Leistung wichtig ist, sollten sich jedoch auf ein genaues Studium der Versicherungsbedingungen einstellen. Denn eine Versicherung, die Eigenschäden generell ersetzt, gibt es nicht.

Die NV Hundehaftpflichtversicherung erbringt beispielsweise Leistungen, wenn es zu Schadensersatzansprüchen gegen den Versicherungsnehmer vonseiten seiner unverheirateten Kinder oder anderer Familienangehöriger (als Halter) kommt. Voraussetzung ist jedoch, dass diese nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherten wohnen.

Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns gern persönlich – unverbindlich und kostenfrei: 030 – 120 82 82 8 (Mo – Fr: 9 – 17 Uhr) oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de.


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Achtung: Forderungsausfalldeckung ersetzt keine Eigenschäden

Die Forderungsausfalldeckung ist klar vom Begriff Eigenschäden abzugrenzen. Eine Hundehaftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung leistet bei Schäden, die dem Versicherungsnehmer zugefügt werden. Sie springt ein, wenn der eigentliche Schadensverursacher finanziell nicht in der Lage ist, den Schaden zu begleichen.

Beispiel zur Veranschaulichung

Der Versicherte wird von einem fremden Hund gebissen, dessen Besitzer keine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und auch sonst nicht über die Mittel verfügt, die entstehenden Kosten zu bezahlen. Wenn dieser Fall eintritt, übernimmt die Versicherung des Geschädigten die Kosten, wenn dieser eine Forderungsausfalldeckung vereinbart hat.


Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung

Die Hundehaftpflichtversicherung versichert Hund und Halter gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Hund einer dritten Person zufügt. Dabei nimmt sie drei Hauptaufgaben wahr.

Die drei Hauptaufgaben der Hundehaftpflichtversicherung

  • Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Versicherungsnehmer
  • Begleichung der Forderungen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen (indirekter Rechtsschutz)

Weitere Leistungen

Neben diesen Aufgaben bieten die Hundehaftpflichtversicherungen eine Reihe weiterer Leistungen. Mehr zum Thema finden Sie auf der Seite Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung. Inzwischen verzichten die meisten Anbieter beispielsweise auf den Leinen- und Maulkorbzwang. Hiervon ausgenommen sind jedoch gefährliche Hunde bzw. Kampfhunde.


Eigenschäden über Mietsachschäden gedeckt?

Generell ist es schwierig, Schäden bei der Versicherung geltend zu machen, die der eigene Hund am Eigentum des Versicherten verursacht hat. Wenn der Tierbesitzer in einer Mietwohnung lebt, könnte man meinen, dass Schäden an der Wohnung über die Mietsachschäden der Hundehaftpflicht gedeckt sind. Dies ist jedoch nicht der Fall, da Ansprüche wegen „Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung“ ausgeschlossen sind.

Ein Rechtsschutzfall zum Thema Mietsach- und Eigenschäden

Eine Hundehalterin wollte Schäden, die ihr Hund an ihrer Wohnung verursacht hatte, gegenüber ihrer Versicherung geltend machen. Für die Schäden wollte die Klägern 600 Euro von ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung haben (Az.: 139 C 580/07). Die Richter entschieden jedoch zugunsten der Versicherung und begründeten dies damit, dass es sich nicht um einen „einzelnen Unglücksfall“ handle, sondern um ein wiederholtes Schadenverhalten des Hundes.


Mögliche Alternativen zur Deckung von Eigenschäden

Die sogenannte Sachversicherung ist eine mögliche Alternative, um Eigenschäden zu decken. Allerdings kann man mit einer Sachversicherung immer nur einen bestimmten Gegenstand versichern. So haben jedoch auch Hundehalter die Möglichkeit einzelne wertvolle Gegenstände zu versichern. Sachversicherungen gibt es unter anderem für Brillen, Laptops, Hörgeräte und Ähnliches. Wird der versicherte Gegenstand beschädigt oder zerstört, übernimmt die entsprechende Versicherung die Regulierung des Schadens. Hundehalter sollten allerdings vor Abschluss einer solchen Versicherung sicher gehen, dass auch eine Beschädigung durch den eigenen Hund gedeckt ist.

Experten-Tipp:

Ist eine Hundehaftpflichtversicherung ohne versicherte Eigenschäden überhaupt sinnvoll?

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist mit oder ohne Deckung von Eigenschäden sinnvoll, denn ein Hundebesitzer haftet mit dem gesamten Vermögen für die Schäden, die das Tier verursacht. Gerade wenn andere Personen zu Schaden kommen, kann das schnell teuer werden. Mit weniger als 10 Euro im Monat kann sich nahezu jeder Hundehalter für solche Fälle wappnen (Ausnahme: Halter von gefährlichen Hunden sollten mit höheren Kosten rechnen). Egal wie gut man seinen Vierbeiner zu kennen meint, ein Unfall passiert leicht. Bereits wenn eine dritte Person über einen ungünstig liegenden Hund stolpert und sich dabei schwer verletzt, kann der Hundehalter haftbar gemacht werden. Wer dann eine Hundehaftpflichtversicherung hat, muss sich finanziell gesehen keine Sorgen machen.

Durch Beratung zur passenden Hundehaftpflichtversicherung

Der Gedanke, dass in der Hundehaftpflichtversicherung Eigenschäden mitversichert sind, klingt verlockend. Leider ist diese Leistung in der Realität nicht, beziehungsweise nur eingeschränkt zu bekommen.  Hundehalter, die sich vor Eigenschäden durch ihren Vierbeiner schützen möchten, können dies nur in Eigenregie tun.  Mithilfe eines kompetenten Versicherungsfachmannes finden Halter von Hunden die passende Hundehaftpflichtversicherung mit dem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis – auch ohne die Deckung von Eigenschäden.

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