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Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Berlin

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Berlin ist eines von sechs Bundesländern, in denen es Pflicht ist, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn man einen Hund hält. Da Berlin ein Stadtstaat ist, gelten alle Regelungen bezüglich Leinenzwang, Maulkorbpflicht und anderen Vorschriften für ganz Berlin.

Hunde in Berlin

Neben den Versicherungsbeiträgen für die Haftpflicht müssen Hundebesitzer auch Steuern zahlen. Der Hund muss innerhalb eines Monats nach Kauf oder Geburt beziehungsweise nach dem Umzug nach Berlin beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Vom Finanzamt erhält der Hund dann eine Hundesteuermarke. Außerdem müssen Hunde im Hunderegister angemeldet werden.

Hundesteuer in…Berlin
Erster Hund120 Euro
Jeder weitere Hund180 Euro

Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin?

  • 120 Euro / Jahr für den ersten Hund
  • 180 Euro / Jahr für jeden weiteren Hund

Die Höhe der Hundesteuer bemisst sich in Berlin ausschließlich an der Anzahl der gehaltenen Hunde. Von der Steuer befreit sind zum Beispiel Blindenführhunde. Weitere Informationen rund um die Hundesteuer in Berlin finden Sie hier.


Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin

In Berlin gelten das Berliner Hundegesetz und die Durchführungsverordnung (Hundeverordnung). Neben der generellen Leinenpflicht sehen die aktuellen Regelungen vor, dass Hundebesitzer den Kot ihres Vierbeiners „unverzüglich“ entsorgen und dafür geeignete Hilfsmittel bei sich tragen müssen. Hundebesitzer, die eine Sachkundebescheinigung erhalten oder Ihren Hund schon vor dem 22. Juli 2016 gehalten haben, sind von der allgemeinen Leinenpflicht ausgenommen. Auf wen genau dies zutrifft, erklärt die Senatsverwaltung in FAQ zu diesem Thema.

Hunde im Berliner öffentlichen Personen-Nahverkehr

In Berlin gilt im ÖPNV seit 2010, dass Hunde, die nicht in einer Transportbox mitgenommen werden (können), einen Maulkorb tragen müssen. Des Weiteren müssen Hunde in S- und U-Bahnen, sowie in Bussen und Straßenbahnen und auf Bahnhöfen stets angeleint sein. Zusätzlich müssen die Hundebesitzer eine Fahrkarte für ihren Vierbeiner lösen, wenn er nicht in der Transportbox mitgeführt wird. Für Blinden- und Begleithunde gilt die Maulkorbpflicht nicht und sie können kostenfrei mitfahren.

Maulkorbpflicht und Leinenzwang in Berlin

Schon jetzt gilt in Berlin eine umfassende Leinenpflicht, die nicht viele Ausnahmen kennt. Hundebesitzer mit einem Sachkundenachweis sind von der allgemeinen Leinenpflicht befreit. An bestimmten Orten wie zum Beispiel auf Sportplätzen oder in Läden oder wenn es sich um eine läufige Hündin handelt, müssen jedoch auch Personen mit Sachkundenachweis ihre Hunde anleinen.

Leinenzwang für Listenhunde

Listenhunde müssen auch von sachkundigen Besitzern an der Leine geführt werden. Eine Befreiung von dieser besonderen Leinenpflicht ist nur auf Antrag möglich. Gefährliche Hunde dürfen auch nur von Personen über 18 geführt werden.

Wo sind Hunde verboten?

Auf Spielplätzen, in Badeanstalten und an gekennzeichneten öffentlichen Badestellen und Liegewiesen sind Hunde generell verboten. Hierher dürfen sie auch angeleint, nicht mitgenommen werden.

Maulkorbzwang in Berlin

Die Pflicht, einen Maulkorb zu tragen, besteht in Berlin nur für die sogenannten gefährlichen Hunde. Diese müssen „ab dem siebenten Lebensmonat außerhalb eines eingefriedeten Besitztums stets einen beißsicheren Maulkorb tragen“. Der Maulkorb muss auch in den Hundeauslaufgebieten getragen werden.


Kampfhunde in Berlin

Im „Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin“ steht unter Paragraf fünf, welche Hunde in Berlin als gefährlich gelten.

[…] Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale oder Abstammung von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe, einem nicht ständig kontrollierbaren Jagdtrieb oder einer anderen in ihrer Wirkung vergleichbaren, Mensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist, gelten als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes. „[…]

Gefährliches Verhalten

Hunde können nicht nur wegen ihrer Rasse, sondern auch wegen ihres Verhaltens als gefährliche Hunde eingestuft werden. Das gilt für:

  • Hunde, die einen Menschen oder ein Tier gebissen haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein.
  • Hunde, die unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzen oder töten
  • Hunde, die wiederholt Menschen gefährdet haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein.

Flexible Liste

In einer Rechtsverordnung wird festgelegt und gegebenenfalls geändert, welche Hunderassen als gefährlich definiert werden. Aktuell sind dies nur drei Rassen und ihre Kreuzungen:

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Bullterrier

Pflichten für Halter von Listenhunden

Wer in Berlin einen Listenhund hält, muss dies unverzüglich beim Ordnungsamt des Bezirks melden und der zuständigen Behörde innerhalb von acht Wochen nach der Anzeige ein Führungszeugnis, einen Sachkundenachweis und den bestandenen Wesenstest vorzeigen. Weitere Informationen rund um Hunde in Berlin und die Rechtsgrundlagen finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Berlin.


Hundehaftpflichtversicherung in Berlin

In Berlin ist für Hundehalter der Abschluss einer Hundehaftpflicht vorgeschrieben. Dies ist in Paragraf 14 des Gesetzes festgelegt:

Die Halterin oder der Halter hat von Beginn der Haltung an fortlaufend eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden über eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro je Versicherungsfall zu unterhalten. Es darf keine höhere Selbstbeteiligung als 500 Euro pro Versicherungsjahr vereinbart werden. Die Gesamtleistungspflicht des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf auf das Doppelte der Mindestdeckungssumme begrenzt werden.

Da die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung je nach Tarif und Anbieter stark variieren, lohnt sich ein unabhängiger Hundehaftpflichtversicherung Vergleich.


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Kosten einer Hundehaftpflicht

Eine Hundehaftpflichtversicherung kann meist bereits für einen Monatsbeitrag von weniger als zehn Euro abgeschlossen werden. Wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, liegt der Monatsbeitrag häufig bei nur fünf bis sieben Euro. Die Kosten für die Versicherung werden auch vom Leistungsumfang und der Höhe der Deckungssummen beeinflusst. Die Hunderasse spielt nicht bei allen Anbietern eine Rolle. Wer sich für einen Listenhund interessiert, sollte sich vorher informieren, welche Anbieter hier Aufschläge verlangen.


Höhe der Hundesteuer in anderen Bundesländern

BundeslandErster HundZweiter HundWeitere Hunde
Bayern 100 Euro 100 Euro 100 Euro
Brandenburg 108 Euro144 Euro 192 Euro
Nordrhein-Westfalen 96 Euro 150 Euro 180 Euro
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