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Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Brandenburg

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Brandenburg verlangt für gefährliche Hunde eine bestehende Hundehaftpflichtversicherung. Halter, deren Vierbeiner nicht in diese Kategorie fallen, müssen keine Haftpflicht nachweisen. Empfehlenswert ist der Abschluss einer solchen Versicherung trotzdem.

Die Hundesteuer ist allerdings ein Kostenfaktor, der alle Hundebesitzer betrifft. Diese Steuer ist Sache der Gemeinden. Daher ist sie innerhalb Brandenburgs unterschiedlich hoch. Die Regelungen zu Maulkorb und Leine werden sowohl auf Landes- als auch auf Gemeindeebene getroffen.

Hundesteuer in Brandenburg

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Wie in ganz Deutschland, gilt auch für Brandenburg, dass die Erhebung und Festsetzung der Hundesteuer in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Kommunen fällt. Die Höhe der Hundesteuer variiert daher auch in Brandenburg und liegt zwischen 24 und 120 Euro für den ersten Hund. Für gefährliche Hunde werden zum Teil sehr viel höhere Steuern fällig.

Hundesteuer in…PotsdamCottbus
Erster Hund108 Euro72 Euro
Zweiter Hund144 Euro108 Euro
Jeder weitere Hund192 Euro108 Euro
Jeder Kampfhund648 Euro270 Euro

Hundesteuer in Potsdam

Die Hundesteuer beträgt in Potsdam:

  • 108 Euro für den ersten Hund
  • 144 Euro für den zweiten Hund
  • 192 Euro für jeden weiteren Hund
  • 648 Euro für Kampfhunde

Leinenpflicht in Potsdam

In Potsdam gilt eine weitreichende Leinenpflicht, die über die Vorgaben der Brandenburger Hundehalterverordnung hinausgehen. Zusätzlich gibt es nur ein einziges ausgewiesenes Hundeauslaufgebiet (am Babelsberger Park). Aufgrund dieser Umstände hat die Landeshauptstadt Potsdam verfügt, dass außerhalb der Bereiche, in denen explizit Leinenzwang besteht, die Hunde auch auf Freiflächen, Gehwegen und ähnlichen Flächen ohne Leine laufen dürfen. Voraussetzung ist, dass sie sich ständig im Einflussbereich des Ausführenden befinden.

Hundesteuer in Cottbus

  • 72 Euro für den ersten Hund
  • 108 Euro für jeden weiteren Hund
  • 270 Euro für gefährliche Hunde

Leinenpflicht in Cottbus

Die Stadtordnung von Cottbus sieht eine umfassende Leinenpflicht für Hunde vor. Paragraph 5 Absatz 3 besagt: „Hunde dürfen auf Verkehrsflächen gemäß § 2 der Stadtordnung nur angeleint geführt werden“. Zu den Verkehrsflächen laut Paragraph 2 zählen unter anderem „die Fahrbahnen einschließlich der Rand- und Sicherheitsstreifen und der Bankette, öffentliche Parkplätze, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wald-, Park- und Reitwege, Brücken, Tunnel, Unterführungen, Durchlässe, Böschungen und Gräben […].“


Hundehaftpflichtversicherung in Brandenburg

Brandenburg verpflichtet seit dem Inkrafttreten der Hundehalterverordnung von 2004 die Halter gefährlicher Hunde dazu, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Besitzer von Hunden, die nicht in die Kategorie gefährlicher Hund fallen, müssen keine Haftpflicht vorweisen. Trotzdem sollten auch sie den Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht in Erwägung ziehen.

Alle Hundehalter sind mit Haftungsrisiken konfrontiert

Statistiken zeigen, dass nicht nur Kampfhunde Sach- und Personenschäden verursachen. Auch andere Hunde beißen hin und wieder zu oder zerstören das Eigentum anderer. In diesem Fall kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen, die die normale Haftpflicht nicht deckt. Wer dann keine Hundehaftpflichtversicherung hat, auf den können immense finanzielle Belastungen zu kommen.

Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung

Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung sind abhängig von den Modalitäten. Wer eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen möchte, sollte die verschiedenen Angebote vergleichen. Einfluss auf die Kosten haben neben der Hunderasse, auch die Höhe der gewünschten Deckungssummen.

Hundehalter sollten auch auf Ausschlüsse und andere Vertragsklauseln achten, damit es im Schadensfall kein böses Erwachen gibt. Da die monatlichen Kosten auch 2024 überschaubar sind und im Normalfall im einstelligen Bereich liegen, ist eine Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hundebesitzer empfehlenswert.


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Maulkorbpflicht und Leinenzwang in Brandenburg

Paragraph 3 der Hundehalterverordnung beinhaltet alle Vorgaben zu den Themen Leinenpflicht und Maulkorbzwang. Hunde müssen an einer maximal zwei Meter langen Leine geführt werden, wenn sie sich beispielsweise auf öffentlichen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in begrenzten Park-, Garten und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen oder in Verwaltungsgebäuden befinden. Gefährliche Hunde sind außerhalb der Wohnung beziehungsweise des befriedeten Besitztums überall an einer maximal zwei Meter langen Leine zu führen und müssen zusätzlich einen Beißkorb tragen.

Wo gilt keine Leinenpflicht?

In Bereichen, die als Hundeauslaufgebiet gekennzeichnet sind, können sich Hunde ohne Leine bewegen. Das gilt auch für gefährliche Artgenossen. Allerdings müssen gefährliche Hunde auch in den Hundeauslaufgebieten einen Maulkorb tragen. In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Beißkorbpflicht für alle Hunde. Die Kommunen können weitere Rechtsvorschriften erlassen, die über die hier beschriebenen hinausgehen.

Mitnahmeverbot

Auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen und Badestellen, sowie in Badeanstalten sind Hunde verboten.

Für Hunde folgender Rassen und deren Kreuzungen benötigen Halter eine Erlaubnis ihrer Gemeinde:

  • Alano
  • Bullmastiff
  • Cane Corso
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Die Haltung der folgenden Rassen und deren Kreuzungen sind verboten

Die Haltung der folgenden Rassen und deren Kreuzungen sind verboten:

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Versicherungspflicht

Personen, die vor der Gesetzesänderung bereits einen Hund der aufgeführten Rassen hatten, können diesen behalten, müssen aber eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Mindestversicherungssumme beträgt für Personenschäden 500.000 Euro und für sonstige Schäden 250.000 Euro.
Die Neuanschaffung einer dieser Hunde ist generell untersagt.

Höhe der Hundesteuer – weitere Bundesländer

BundeslandErster HundZweiter HundWeitere Hunde
Berlin 120 Euro 180 Euro 180 Euro
Hamburg 90 Euro 90 Euro 90 Euro
Niedersachsen 150 Euro 276 Euro 276 Euro
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