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Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Bayern

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In Bayern gibt es keine Vorgaben zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundehalter. Im Gegensatz zum Großteil der Bundesländer, die zumindest Halter von gefährlichen Hunden zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung verpflichten, steht es in Bayern jedem frei, eine solche Versicherung für seinen Hund abzuschließen. Allerdings können die Gemeinden, davon abweichende Vorgaben machen. Die Haltung eines Kampf- oder gefährlichen Hundes bedarf einer Erlaubnis durch die jeweilige Gemeinde.

Hundesteuer in Bayern

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Die Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Die Steuereinnahmen sind nicht zweckgebunden und können dementsprechend von den Gemeinden nach eigenem Ermessen verwendet werden. Windorf, in Bayern, ist deutschlandweit eine der wenigen Gemeinden, die keine Hundesteuer erheben. Damit liegt die Hundesteuer für ungefährliche Hunde in Bayern zwischen 0 und 132 Euro.

Hundesteuer in…MünchenNürnbergRegensburg
Erster Hund100 Euro132 Euro80 Euro
Jeder weitere Hund100 Euro132 Euro120 Euro
Jeder Kampfhund (nach § 5 Abs. 5 HStS)800 Euro264 EuroKeine Angabe
Jeder Kampfhund (nach § 5 Abs. 1-4 HStS) 800 Euro1056 EuroKeine Angabe

Hundesteuer in München

  • 100 Euro pro Jahr und Hund
  • 800 Euro pro Jahr und Kampfhund

Steuerbefreiung möglich

In München besteht die Möglichkeit, sich für ein Jahr von der Steuer befreien zu lassen, indem man einen Hundeführerschein oder eine vergleichbare Prüfung ablegt. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung nach dem 1. Mai 2014 abgelegt wurden.

Hunde in München

München hat die Leinenfreiheit für bestimmte Regionen eingeschränkt. Im Westpark und auf den Wegen von städtischen Grünanlagen innerhalb der „grünen Poller“ mit durchgestrichenem Hundesymbol gilt für alle Hunde Leinenpflicht. Große Hunde, mit eine Schulterhöhe von mindestens 50 cm, müssen unter anderem innerhalb des Altstadtrings, in Fußgängerzonen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf öffentlichen Veranstaltungen angeleint werden.
Gänzlich verboten sind Hunde auf Kinderspielplätzen, den mit „grünen Pollern“ (mit durchgestrichenem Hundesymbol) gekennzeichneten Flächen in städtischen Grünanlagen und der Theresienwiese während des Oktoberfestes und Frühlingsfestes.

Hundesteuer in Nürnberg

Die Höhe der Hundesteuer richtet sich in Nürnberg nach der Art des Hundes.

  • 132 Euro für jeden Hund
  • 1.056 Euro für jeden Kampfhund im Sinne des § 5 Abs. 1 bis 4 HStS.
  • 264 Euro für jeden Kampfhund im Sinne des § 5 Abs. 5 HStS

Steuerreduzierung

Laut Satzung zur Erhebung der Hundesteuer zahlen Besitzer eines Kampfhundes den ermäßigten Steuersatz von 264 Euro jährlich, wenn sie ein, von der Stadt ausgestelltes Negativzeugnis vorlegen können.

Hunde in Nürnberg

In Nürnberg wird die bayerische Leinenfreiheit stark eingeschränkt. Allerdings bietet Nürnberg 19 Hundeauslaufgebiete, in denen die Leinenpflicht enfällt.

Leinenpflicht gilt in Nürnberg:

  • für alle Hunde in Grünanlagen
  • für Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 cm in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, auf dem Tiergärtnertor-Platz und in der Königstorpassage
  • für Kampfhunde überall, hier besteht eine generelle Leinenpflicht

Zusätzlich sind Hunde auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, Wasser- und Brunnenanlagen, Liegewiesen und Pflanzbeeten verboten.

Hundesteuer in Regensburg

Jeder Hundehalter, der einen Hund hat, der älter als vier Monate ist, unterliegt in Regensburg der Hundesteuerpflicht. Die Höhe der Hundesteuer beträgt:

  • 80 Euro für den ersten Hund und
  • 120 Euro für jeden weiteren Hund.

Kampfhunde werden nicht gesondert besteuert.

Wo gilt in Regensburg Leinenpflicht?

In Regensburg gilt im größten Teil des Stadtgebietes Leinenfreiheit für Hunde. Allerdings gibt es auch hier einige Ausnahmen. In öffentlichen Grünanlagen und auf Kinderspielplätzen müssen alle Hunde angeleint werden und die Leine darf höchstens 1,50 Meter lang sein.


Hundehaftpflichtversicherung in Bayern

Ebenso wie in Bayern Maulkorb- und Leinenfreiheit herrschen, gilt auch für viele Hundebesitzer keine Vorschrift dazu, dass für Hunde eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Die Ausnahme sind Kampfhunde, deren Besitzer eine Versicherung brauchen. Dabei muss die Deckungssumme für Personenschäden mindestens eine Million und die Deckungssumme für Sachschäden mindestens 250.000 Euro betragen.

Versicherungsschutz ist sinnvoll

Natürlich sollte das Ziel jedes Hundehalters sein, dafür zu sorgen, dass das Tier keinen Schaden verursacht. Das gilt für Sachschäden und vor allem für Personenschäden. Trotzdem kann es zu Vorfällen und Umständen kommen, die dazu führen, dass ein Personen- oder Sachschaden entsteht. Dann bewahrt eine Tierhalterhaftpflicht den Besitzer des Hundes davor, in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Aus diesem Grund ist sie auch dann sinnvoll, wenn ihr Abschluss freiwillig ist.

Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung

Die Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung sind überschaubar. Wer sich etwas Zeit nimmt, Angebote vergleicht und Testergebnisse unabhängiger Institute, wie Stiftung Warentest nutzt, findet auch eine passende Versicherung . Die monatlichen Kosten einer Haftpflicht für Hunde liegen meist im einstelligen Bereich. Wer eine Selbstbeteiligung vereinbart, kann weiteren Einfluss auf die Prämien nehmen.


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Maulkorbpflicht und Leinenzwang in Bayern

Im Freistaat Bayern ist auf Landesebene zum Thema Hundehaltung kaum etwas verpflichtend vorgegeben. So gibt es in Bayern weder eine allgemeine Leinenpflicht, noch Vorgaben zum Tragen eines Beißkorbes. Auch für gefährliche Hunde gibt es keine Vorschriften, die das Tragen von Maulkorb und Leine betreffen. Im Landesstraf- und Verordnungsgesetz steht unter Artikel 18, dass die Gemeinden eigene Vorgaben zum Halten und Führen von Hunden treffen können.

Art. 18 Halten von Hunden

(1.) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit können die Gemeinden durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden im Sinn des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen einschränken. Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist. […]


Kampfhunde in Bayern

In Bayern wird bestimmten Hunderassen generell eine „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ unterstellt. Diese Rassen werden im Gesetz „Kampfhunde“ genannt. Wer in Bayern einen solchen Hund halten möchte, braucht neben der bereits erwähnten Versicherung die Erlaubnis seiner Wohnsitzgemeinde. Diese Erlaubnis wird jedoch nur in Ausnahmefällen erteilt. Die Kampfhundezucht ist in Bayern verboten (Art. 37 LStVG) und auch die Ausbildung von Kampfhunden ist gesetzlich reguliert.

Zwei Gruppen von Kampfhunden

In der Bayerischen Kampfhundeverordnung werden zwei Gruppen von Hunden unterschieden:

Unwiderlegbare Kampfhundeeigenschaft

In Kategorie 1 sind die Rassen aufgeführt, denen die Kampfhundeeigenschaften Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt werden.
Dazu zählen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bandog
  • Pit Bull
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Widerlegbare Kampfhundeeigenschaft

Die Kategorie 2 enthält die Rassen, denen Kampfhundeeigenschaften widerlegbar unterstellt werden. Das heißt, der Halter hat die Möglichkeit, der Gemeinde mit dem sogenannten Negativzeugnis zu beweisen, dass der Hund keine dieser Eigenschaften besitzt. Das Negativzeugnis befreit von der Erlaubnispflicht und vom Zuchtverbot.

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Dogo Canario
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Hunde, die zu Kampfhunden ausgebildet wurden, gelten unabhängig von ihrer Rasse als solche.

Höhe der Hundesteuer

BundeslandErster HundZweiter HundWeitere Hunde
Baden-Württemberg108 Euro216 Euro 216 Euro
Bremen 150 Euro 150 Euro 150 Euro
Niedersachsen 150 Euro 276 Euro 276 Euro
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