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Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Niedersachsen

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In Niedersachsen besteht nicht nur die Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung für seinen Hund abzuschließen, auch Hundesteuern werden erhoben. Wer in Niedersachsen einen Hund halten möchte, muss vorher eine Sachkundeprüfung ablegen. Damit nimmt das niedersächsische Hundegesetz verstärkt die Hundehalter in die Pflicht und gilt unter Experten als vorbildlich.

Hundesteuer in Niedersachsen

Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Niedersachsen

In Deutschland zählt die Hundesteuer zur sogenannten Aufwandssteuer. Diese liegt im Zuständigkeitsbereich der Städte und Gemeinden. Die Gemeinden entscheiden, ob und in welcher Höhe sie eine Hundesteuer erheben und auch wie sie gestaffelt wird. Aus diesem Grund kann es selbst innerhalb eines Bundeslandes starke Unterschiede geben.

Hundesteuer in…HannoverBraunschweigGöttingenOldenburg
Erster Hund150 Euro120 Euro120 Euro108 Euro
Zweiter Hund276 Euro204 Euro216 Euro132 Euro
Jeder weitere Hund276 Euro204 Euro216 Euro168 Euro
Erster Kampfhund720 Euro600 Euro672 EuroKeine Angabe
Jeder weitere Kampfhund720 Euro756 Euro672 EuroKeine Angabe
Jeder Kampfhund, der nach dem 31.12.2020 angeschafft wurdeKeine Angabe804 EuroKeine AngabeKeine Angabe

Hundesteuer in Hannover

Die Hundesteuersätze sind wie folgt festgelegt:

  • 150 Euro für den ersten Hund
  • 276 Euro für jeden weiteren Hund
  • 720 Euro für gefährliche Hunde

Hunde in Hannover

In Hannover gibt es keine grundsätzliche Verpflichtung, den Hund an die Leine zu legen. In bestimmten Bereichen und zu gewissen Zeiten müssen Hunde allerdings ausnahmslos angeleint werden. Leinenpflicht gilt beispielsweise:

  • im Stadtbezirk Mitte
  • im Umkreis von 50 Metern zu Kindertagesstätten und Schulen
  • in Park- und Grünanlagen
  • im ÖPNV
  • in Wäldern während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli

Hundesteuer in Braunschweig

In Braunschweig beträgt der Steuersatz pro Kalenderjahr

  • 120 Euro für den ersten Hund
  • 204 Euro für jeden weiteren Hund

Für sogenannte gefährliche Hunde gelten besondere Steuersätze. Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung sind insbesondere Hunde der Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen. Für alle gefährlichen Hunde, die nach dem 4. Juli 2000 angeschafft wurden, gelten in Braunschweig folgende Steuersätze:

  • 600 Euro für den ersten gefährlichen Hund
  • 756 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund
  • 804 Euro für jeden gefährlichen Hund, der nach dem 31.12.2020 angeschafft wurde

Hunde in Braunschweig

Braunschweig hat keine Leinenpflicht. Allerdings gibt es eine Reihe von Park- und Grünanlagen, sowie bestimmte Orte im Stadtgebiet, in denen Hunde ganzjährig an der Leine zu führen sind. Eine Liste der Orte ist hier veröffentlicht. Neben diesen Flächen besteht auch in den Naturschutzgebieten Riddagshausen, Braunschweiger Okeraue und Lammer Holz ganzjährig eine Anleinpflicht für Hunde.

Hundesteuer in Göttingen

In Göttingen ist die Hundesteuer für den ersten Hund noch recht günstig, doch schon ab dem zweiten Hund muss deutlich mehr gezahlt werden. Hundehalter, deren Hunde als gefährlich eingestuft werden, müssen besonders tief in die Tasche greifen.

  • 120 Euro für den ersten Hund
  • 216 Euro für jeden weiteren Hund
  • 672 Euro für jeden gefährlichen Hund

Hunde in Göttingen

In Göttingen gibt es keine allgemeine Leinenpflicht. Ausgenommen davon ist das Stadtgebiet innerhalb der Wallanlagen – hier gilt Leinenzwang. Hunde sind darüber hinaus auf den Wallanlagen und auf öffentlichen Veranstaltungen anzuleinen.

Hundesteuer in Oldenburg

Die Steuer wird ausschließlich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

  • 108 Euro für den ersten Hund
  • 132 Euro für den zweiten Hund
  • 168 Euro für jeden weiteren Hund

Hunde in Oldenburg

In Oldenburg gilt ganzjähriger Leinenzwang im Innenstadtbereich innerhalb des Wallrings und im Schlossgarten, sowie im Eversten Holz seit Mitte Februar 2016. Im Wald und in der übrigen freien Landschaft sind Vierbeiner in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli anzuleinen.


Maulkorbpflicht und Leinenzwang in Niedersachsen

In Niedersachsen gilt für gefährliche Hunde generell Leinenpflicht und Maulkorbzwang, sobald sie sich außerhalb eines ausbruchsicheren Grundstücks befinden. Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen vonseiten der Behörden festgelegt werden, dass ein Besitzer seinen Hund anleinen und der Hund einen Maulkorb tragen muss.

Abgesehen davon, gibt es in Niedersachsen keine Leinenpflicht. Allerdings besagt Paragraph 2 „Allgemeine Pflichten“, dass Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.


Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden

Das 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Hundegesetz, gilt unter Wissenschaftlern, Hundehaltern und Tierschutzverbänden als vorbildlich. Der Grundgedanke des Gesetzes ist, die Hundehalter in die Pflicht zu nehmen, anstatt bestimmte Hunde durch sogenannte Rasselisten vorzuverurteilen. In Niedersachsen muss jeder, der einen Hund halten möchte, eine Sachkundeprüfung (Hundeführerschein) ablegen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Kampfhunde handelt oder nicht. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Die Sachkundeprüfung

§ 3 Sachkunde

(1) Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.[…]

Theoretische Prüfung

In der theoretischen Sachkundeprüfung werden Kenntnisse zu folgenden Bereichen abgefragt:

  • Anforderungen an die Haltung eines Hundes unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
  • Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften
  • Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
  • Erziehen und Ausbilden von Hunden
  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

Praktische Prüfung

In der praktischen Sachkundeprüfung muss nachgewiesen werden, dass die Kenntnisse aus der theoretischen Prüfung angewendet werden können und dass der Halter seinen Hund so kontrollieren kann, dass vom Hund keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

Kosten

Die Sachkundeprüfung kostet mindestens 80 Euro. Doch die Preise können variieren, da der jeweilige Prüfer die Gebühren selbst festlegt. Außerdem muss der Besitzer für sich entscheiden, ob er eventuell einen Vorbereitungskurs absolvieren möchte. Dieser ist nicht vorgeschrieben.

Weitere Inhalte des Niedersächsischen Hundegesetzes (Auszug):

  • Hunde, die älter als sechs Monate sind, müssen durch einen Transponder gekennzeichnet werden.
  • Hunde müssen bis zur Vollendung des siebten Lebensmonats gemeldet und ins zentrale Register aufgenommen werden. Es werden folgende Daten hinterlegt: Name und Anschrift des Halters, Geschlecht, Geburtsdatum, Rasse und Kennnummer des Hundes.

Hundehaftpflichtversicherung in Niedersachsen

In Niedersachsen ist wie in einigen anderen Bundesländern die Haftpflichtversicherung gesetzlich geregelt. Paragraph 5 des Hundegesetzes legt genau fest, wer eine Hundehaftpflicht abschließen und wie hoch die Versicherungssumme sein muss.

Anforderungen an die Versicherung

Jeder, der einen Hund hält, der älter als sechs Monate ist, muss eine Haftpflicht für seinen Vierbeiner abschließen. Die Mindestversicherungssumme ist im Gesetz mit 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden festgeschrieben.

Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung

Wie viel Geld man für eine leistungsstarke Hundehaftpflichtversicherung ausgeben muss, ist je nach Anbieter verschieden. Im Allgemeinen liegen die monatlichen Beiträge jedoch nicht über zehn Euro. Vereinbart man mit der Versicherung eine Selbstbeteiligung, sinken die Kosten nochmal deutlich. Bevor man sich für eine Hundeversicherung entscheidet, sollte man jedoch die Leistungen der verschiedenen Anbieter vergleichen. Hier kann man die Ergebnisse unabhängiger Testinstitute wie Stiftung Warentest nutzen.


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Höhe der Hundesteuer – Beispiele

BundeslandErster HundZweiter HundWeitere Hunde
Baden-Württemberg108 Euro216 Euro 216 Euro
Hamburg 90 Euro 90 Euro 90 Euro
Sachsen 108 Euro 144 Euro 144 Euro
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