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Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Sachsen

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Wer in Sachsen einen Hund halten möchte, muss zwar Hundesteuern zahlen, eine Hundehaftpflichtversicherung wird hingegen nicht verlangt. Es sei denn, man entscheidet sich für einen gefährlichen Hund. Die Regelungen, die beachtet werden müssen, um einen solchen Hund besitzen zu dürfen, finden sich im sächsischen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.

Hundesteuer in Sachsen

Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Sachsen

Als Aufwandssteuer fällt die Hundesteuer in den Aufgabenbereich der Kommunen. Mit ihr wird das Halten von Hunden besteuert. Die Steuer ist nicht zweckgebunden, sondern dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben. Der Steuerertrag steht der jeweiligen Gemeinde zu, die auch die Höhe und eventuelle Ermäßigungen festlegen.

Da die Hundesteuer auf Kommunalebene geregelt wird, gibt es nicht nur zwischen den Bundesländern große Kostenunterschiede, sondern auch zwischen den Gemeinden und Städten eines Bundeslandes.

Hundesteuer in…DresdenLeipzigZwickau
Erster Hund108 Euro96 Euro120 Euro
Zweiter Hund144 Euro192 Euro156 Euro
(je Tier)
Jeder weitere Hund144 Euro192 Euro168 Euro
(je Tier)
Jeder KampfhundKeine AngabeKeine Angabe720 Euro

Hundesteuer in Dresden

  • 108 Euro für den ersten Hund
  • 144 Euro für jeden weiteren Hund

Hunde in Dresden

Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze, Sportplätze und zu öffentlichen Brunnen. Leinenzwang gilt bei Menschenansammlungen sowie in der Alt- und Neustadt Dresdens. In der Polizeiverordnung gibt ein Lageplan Auskunft, über das genaue Gebiet, in dem Hunde angeleint werden müssen.

Hundesteuer in Leipzig

  • 96 Euro für den ersten Hund
  • 192 Euro für jeden weiteren Hund

Für einen Hund, der aus einem Leipziger Tierheim aufgenommen wird, kann eine sechsmonatige Steuerbefreiung beantragt werden (Infos zum Thema Hunde in Leipzig).

Hunde in Leipzig

Im Leipziger Stadtgebiet herrscht Leinenzwang. Ausnahme sind die mehr als 40 Freilaufflächen im Stadtgebiet. Auch im Leipziger Stadtwald (Auwald) können Hunde ohne Leine unterwegs sein. Ausgenommen von der hier herrschenden Leinenfreiheit sind Naturschutzgebiete. Gefährliche Hunde und Kampfhunde müssen außerhalb des umfriedeten Grundstücks stets Leine und Beißkorb tragen. Auf Spielplätzen sind die Vierbeiner verboten.

Hundesteuer in Zwickau

  • 120 Euro für den ersten Hund
  • 156 Euro für zwei Hund, je Hund
  • 168 Euro drei oder mehr Hunde, je Hund
  • 720 Euro für gefährliche Hunde, je Hund

Hunde in Zwickau

In Zwickau müssen Hundehalter ihre Tiere, mit Ausnahme gekennzeichneter Freilaufflächen, immer an der Leine führen. Bei größeren Menschenansammlungen gilt zudem Maulkorbpflicht für Hunde.


Maulkorbpflicht und Leinenzwang in Sachsen

Im Freistaat Sachsen trat am 24. August 2000 das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden in Kraft. Die letzte Änderung erfolgte 2008. Dieses Gesetz beschäftigt sich allerdings ausschließlich mit gefährlichen Hunden und lässt alle anderen Hunde außen vor. Daraus folgt, dass Leinen- und Maulkorbpflicht von den Gemeinden geregelt werden.

Verschiedene Regelungen

Die Städte und Gemeinden gehen mit dieser Aufgabe sehr unterschiedlich um. In einigen Städten herrscht ein ausgeprägter Leinenzwang und auch Beißkörbe sind teilweise, wie zum Beispiel bei Menschenansammlungen, für alle Hunde Pflicht. In anderen Städten sind die Vorschriften weniger streng. Hier muss sich der Vierbeiner nur im Einflussbereich des Hundehalters befinden.

Gefährliche Hunde in Sachsen

§ 6 Anlein- und Maulkorbpflicht

(1) Gefährliche Hunde sind außerhalb entsprechend sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und haben einen Maulkorb zu tragen.

(2) Der Halter darf die Führung eines gefährlichen Hundes außerhalb seines befriedeten Besitztums nur Personen überlassen, die nach Alter sowie körperlicher und geistiger Verfassung zur Führung eines gefährlichen Hundes in der Lage sind.

(3) Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person ist unzulässig.

(4) Gefährliche Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze, auf gekennzeichnete Liegewiesen oder in Badeanstalten mitgenommen werden. Weiterführende Regelungen für Hunde erlassen die allgemeinen Polizeibehörden gemäß § 14.

Hundehaftpflichtversicherung in Sachsen

Eine Tierhalterhaftpflicht muss in Sachsen nur vorweisen, wer einen Kampfhund halten möchte. Welche Schadenssummen die Hundeversicherung mindestens decken muss, ist im Hundegesetz (GefHundG) nicht festgeschrieben. Da nicht nur gefährliche Hunde Schäden verursachen können, sollte jeder Hundebesitzer gründlich abwägen, ob sich eine Hundehaftpflichtversicherung lohnt. Verschuldet ein Hund einen Sach- oder schlimmer noch Personenschaden, leistet die Haftpflicht des Besitzers nicht. Wer solche Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen möchte, benötigt eine Hundehaftpflicht (Hundehaftpflichtversicherung Test).


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Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung

Die Kosten einer Hundehaftpflicht liegen monatlich im niedrigen einstelligen Bereich. Bereits ab vier Euro finden sich leistungsstarke Angebote von Versicherungen. Damit ist die Versicherungsprämie nur ein sehr kleiner Teil, der monatlichen Durchschnittskosten, die für die Hundehaltung anfallen. Die Versicherungen fragen auch die Rasse des Hundes ab (Hundetypen). Je nachdem, ob man einen Bullterrier oder einen Dackel hält, sind die Versicherungsbeiträge teurer oder günstiger.


Höhe der Hundesteuer – Beispiele

BundeslandErster HundZweiter HundWeitere Hunde
Bayern 100 Euro 100 Euro 100 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 108 Euro 200 Euro 350 Euro
Thüringen 108 Euro 132 Euro 156 Euro
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