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Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

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Sachsen-Anhalt zählt zu den Bundesländern, in denen die Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Zusätzlich müssen Hundebesitzer Steuern zahlen. Die Höhe der Hundesteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Zum 1. März 2016 ist eine neue Regelung in Kraft getreten, die das seit 2009 gültige Hundegesetz erweitert. Diese Regelung betrifft den Handel, sowie die Züchtung und Vermehrung bestimmter Hunderassen.

Hundesteuer in Sachsen-Anhalt

Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

Neben den Versicherungsbeiträgen für die Haftpflicht müssen Besitzer von Hunden auch Steuern zahlen. Da es sich hierbei um eine sogenannte Aufwandssteuer handelt, die von den Kommunen erhoben wird, schwanken die Steuersätze stark. Die Verwaltung und der Ertrag der Steuer stehen den jeweiligen Städten und Gemeinden zu. So müssen Hundehalter in Halle beispielsweise 100 Euro Steuern für den ersten Hund zahlen, wohingegen in Seehausen nur 40 Euro fällig werden.

Weitere Faktoren für die Besteuerung

Wer mehrere Hunde oder gar einen Hund halten möchte, der auf der Rasseliste steht, muss häufig mit sehr viel höheren Steuern rechnen. Von der Steuer befreit sind hingegen Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden. Gleiches gilt meist für Blindenführhunde und Hütehunde.

Hundesteuer in…MagdeburgDessau-RoßlauHalle
Erster Hund96 Euro90 Euro100 Euro
Zweiter Hund144 Euro180 Euro180 Euro
Jeder weitere Hund192 Euro192 Euro180 Euro
Jeder Kampfhund500 Euro700 Euro720 Euro

Hundesteuer in Magdeburg

Die Hundesteuer in Magdeburg wurde von 2002 bis 2009 deutlich erhöht. Nun ist sie aber seit einigen Jahren stabil. Zum März 2009 wurde die Besteuerung nach Rasseliste aufgehoben. Ein erhöhter Steuersatz gilt jedoch weiterhin für gefährliche Hunde („Ein Hund gilt als gefährlich, wenn er im Einzelfall auffällig geworden und deshalb nach Landeshundegesetz als gefährlich eingestuft worden ist.“).

  • 96 Euro für den ersten Hund
  • 144 Euro für den zweiten Hund
  • 192 Euro für jeden weiteren Hund
  • 500 Euro für gefährliche Hunde

Hunde in Magdeburg

In Magdeburg gilt eine ausgeprägte Leinenpflicht. Hier müssen die Vierbeiner auf Straßen und in Grünanlagen innerhalb der bebauten Ortslage angeleint werden. Wenn eine Begegnung mit einer anderen Person unmittelbar bevorsteht, darf der Hund nicht mehr als einen Meter von der Person entfernt sein, die die Leine hält.

Hundesteuer in Dessau-Roßlau

  • 90 Euro für den ersten Hund
  • 180 Euro für den zweiten Hund
  • 192 Euro für jeden weiteren Hund
  • 700 Euro für Kampfhunde und gefährliche Hunde

Hunde in Dessau-Roßlau

In Dessau-Roßlau sind Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Anlagen (Ausnahme: Hundewiesen) stets angeleint zu führen. Des Weiteren müssen sie in Feld und Wald zwischen dem 1. März und dem 15. Juli angeleint werden.

Hundesteuer in Halle

Die Steuer beträgt jährlich:

  • 100 Euro für den ersten Hund
  • 180 Euro für jeden weiteren Hund
  • 720 Euro für jeden gefährlichen Hund

Hunde in Halle

In Halle gibt es zehn Hundewiesen, auf denen sich die Vierbeiner ohne Leine bewegen dürfen. Außerhalb der Hundewiesen müssen Hunde im Stadtgebiet von Halle stets angeleint werden.


Maulkorbpflicht und Leinenzwang in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gilt keine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Allerdings ist im Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG) §10 „Feld- und Waldgefährdung“, Absatz 2 festgeschrieben, dass Hunde im Zeitraum vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen sind:

„Es ist verboten, Hunde und Hauskatzen in Feld und Wald einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen oder sie dort aus- oder zurückzusetzen. Hunde sind in der Zeit zwischen dem 1. März bis 15. Juli anzuleinen. Sätze 1 und 2 gelten nicht für Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- und sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes.“

Dieses Gesetz soll Vögel und andere wildlebende Tiere während der Brut- und Aufzuchtszeit schützen. Eine Zuwiderhandlung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wie die Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt ansonsten geregelt wird, variiert je nach Gemeinde und Stadt. Genaue Informationen erhalten die Hundebesitzer im jeweiligen Ordnungsamt.


Maulkorbzwang in Sachsen-Anhalt

Die Pflicht, einen Maulkorb zu tragen, besteht in Sachsen-Anhalt nur für die sogenannten gefährlichen Hunde. Diese müssen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb zu tragen, wenn sie sich außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke befinden.

Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz – HundeG LSA)

§ 1 Zweck des Gesetzes

„Zweck des Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind.“

Zuchtverbot für bestimmte Rassen

Das Hundegesetz von Sachsen-Anhalt trat 2009 in Kraft. Zum 1. März 2016 wurde eine neue Regelung hinzugefügt, „die es Hundebesitzern zukünftig untersagt, bestimmte Rassen zu züchten, zu vermehren oder mit ihnen Handel zu treiben.“ Zu den betroffenen Hunderassen zählen der Pitbull-Terrier, der Staffordshire-Bullterrier, der American Staffordshire-Terrier und der Bullterrier und deren Kreuzungen.

Neuerungen bei Leinen- und Maulkorbpflicht

Eine weitere Neuerung betrifft die Leinen- und Maulkorbpflicht. Demnach entfällt die gesetzliche Leinen- und Maulkorbpflicht, wenn eine Erlaubnis zum Führen eines gefährlichen Hundes erteilt wurde. Die Kommune kann nun nur noch in Einzelfällen eine Leinen- und Maulkorbpflicht anordnen.

Den gesamten Gesetzestext und eine ausführliche Beschreibung der Änderungen finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.

Hundehaftpflichtversicherung in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt ist eines von sechs Bundesländern in dem für Hundehalter, der Abschluss einer Hundehaftpflicht vorgeschrieben ist. Der Umfang der Haftpflichtversicherung für den Hund ist detailliert im „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“ (§ 2 Allgemeine Pflichten, Absatz 3) aufgeführt. Dort ist auch die Mindestversicherungssumme festgelegt:

Gesetzliche Regelung

[…] Die Halterin oder der Halter eines Hundes ist verpflichtet, spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.[…]

Versicherte Schäden

Das heißt, die Hundeversicherung muss die finanziellen Schäden decken, die der Hund verursacht. Dazu zählen unter anderem Kosten, die entstehen, wenn eine Person stürzt und sich verletzt, nachdem sie von einem Hund angesprungen wurde. Aber auch für Mietsachschäden, wie abgefressene Tapeten oder zerkratztes Parkett sollte die Haftpflichtversicherung Leistungen erbringen.

Da die Kosten für eine Hundehaftpflicht je nach Tarif und Anbieter stark variieren, lohnt sich ein individueller Hundehaftpflichtversicherung Vergleich.


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Kosten einer Hundehaftpflicht

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist meist für einen Monatsbeitrag von weniger als zehn Euro zu haben. Wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, liegt der Monatsbeitrag häufig bei nur fünf bis sieben Euro. Die Kosten für die Versicherung werden auch vom Leistungsumfang und der Höhe der Deckungssummen beeinflusst. Die Hunderasse spielt nicht bei allen Anbietern eine Rolle. Wer einen Kampfhund halten möchte, sollte sich vorher informieren, welche Anbieter hier Aufschläge verlangen.


Gefährliche Hunde in Sachsen-Anhalt

Im Hundegesetz steht unter Paragraph 3, welche Hunde in Sachsen-Anhalt als gefährlich eingestuft werden: […] „Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall festgestellt wird. „[…]

Weiterhin als „gefährliche Hunde gelten laut Absatz 3:

  • Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende Merkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet sind […] ausgenommen hiervon sind unter anderem Polizeihunde
  • Hunde, die sich als bissig erwiesen ohne selbst angegriffen worden zu sein
  • Hunde, die wiederholt Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen haben
  • Hunde, die unkontrolliert andere Tiere hetzen oder töten

Listenhunde in Sachsen-Anhalt

Das Hundegesetz von Sachsen-Anhalt unterscheidet bei der Einschätzung der Gefährlichkeit eines Hundes einerseits nach Hunderasse und im Einzelfall nach dem Verhalten. Aufgrund ihrer Rasse werden folgende Hunde in Sachsen-Anhalt als gefährlich eingeschätzt:

  • Pitbull-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Bullterrier
  • deren Kreuzungen

Listenhunde – gefährliche Hunde

Wer in Sachsen-Anhalt einen Listenhund halten möchte, darf dies nur mit einer Erlaubnis. Diese muss schriftlich (innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Gefährlichkeit) bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Voraussetzungen für die Erlaubnis zum Führen gefährlicher Hunde

  • Hundehalter/-in muss mindestens 18 Jahre alt sein und seine Zuverlässigkeit, seine persönliche Eignung und seine Sachkunde nachweisen.
  • Der Hund muss einen Wesenstest bestehen (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten).
  • Der Hund muss einen Transponder haben (elektronische Kennzeichnung durch eine Chip im Ohr).
  • Nachweis, dass eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Weitergehende Informationen rund um die Voraussetzungen einen gefährlichen Hund zu halten, finden Sie hier.

Höhe der Hundesteuer

BundeslandErster HundZweiter HundWeitere Hunde
Bayern 100 Euro 100 Euro 100 Euro
Hessen 180 Euro 180 Euro 180 Euro
Nordrhein-Westfalen 96 Euro 150 Euro 180 Euro
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