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Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Hessen

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In Hessen werden nur Halter von gefährlichen Hunden zu Abschluss und Aufrechterhaltung einer Hundehaftpflichtversicherung verpflichtet. Allen anderen Hundebesitzern steht es frei, ebenfalls eine Haftpflicht für ihren Vierbeiner abzuschließen. Neben den Kosten, für Nahrung, Tierarzt und Ähnlichem werden auch in Hessen Hundesteuern erhoben. Wie hoch die Hundesteuer im Einzelfall ist, erfährt der Hundehalter bei seiner Gemeinde.

Hundesteuer in Hessen

Die Hundesteuer fällt, wie in allen Bundesländern in den Zuständigkeitsbereich der Städte und Gemeinden. Diese können eigenständig entscheiden, ob und in welcher Höhe sie die Haltung von Hunden besteuern. Auch ein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde ist zulässig. Die Einnahmen aus der Hundesteuer können von den Gemeinden für die Deckung ihrer Haushaltsausgaben nach ihrem Ermessen verwendet werden.

Hundesteuer in…WiesbadenFrankfurt am MainKassel
Erster Hund180 Euro102 Euro90 Euro
Zweiter Hund180 Euro102 Euro120 Euro
Jeder weitere Hund180 Euro102 Euro150 Euro
Jeder KampfhundKeine Angabe900 EuroKeine Angabe

Hundesteuer in Wiesbaden

  • 180 Euro pro Jahr und Hund

Wiesbaden hat zum Jahresbeginn 2016 die Hundesteuer von 96 Euro auf 180 Euro erhöht. Dieser Steuersatz ist unabhängig von Anzahl und Art der Hunde.

Regeln für Hunde in Wiesbaden

Hunde sind in Grünanlagen von Liegewiesen, Anpflanzungen aller Art, Weihern und Planschbecken sowie von Kinder- und Ballspielplätzen fernzuhalten. Darüber hinaus gilt Leinenpflicht in den üblichen Bereichen, wie öffentlichen Verkehrsmitteln, in Fußgängerzonen, bei öffentlichen Veranstaltungen und auf beschilderten Waldlehrpfaden.

Hundesteuer in Frankfurt am Main

  • 102 Euro für jeden Hund
  • 900 Euro für gefährliche Hunde

Für die Haltung gefährlicher Hunde wird die Steuer im Rahmen einer Steuervergünstigung auf jährlich 225 € reduziert, wenn der Hund gemeinsam mit dem Halter die Begleithundeprüfung oder eine gleich- oder höherwertigere Prüfung abgelegt und bestanden hat. Die Prüfung ist durch Vorlage des Prüfungszeugnisses nachzuweisen.

Regeln für Hunde in Frankfurt am Main

In Frankfurt gibt es 25 Auslaufflächen, auf denen sich Hunde frei bewegen dürfen. Abgesehen davon müssen Hunde in Gaststätten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Grünanlagen, in Fußgängerzonen, in Naturschutzgebieten, auf Brücken, an Haltestellen und bei Versammlungen angeleint werden.

Hundesteuer in Kassel

  • 90 Euro für den ersten Hund
  • 120 Euro für den zweiten Hund
  • 150 Euro für jeden weiteren Hund

Regeln für Hunde in Kassel

Die Hunde in Kassel müssen in Gaststätten, im ÖPNV und bei öffentlichen Veranstaltungen an der Leine geführt werden. Die Stadt Kassel hat zusätzlich eine Liste veröffentlicht, auf der weitere 39 Gebiete beschrieben sind, in denen Leinenpflicht herrscht.


Maulkorbpflicht und Leinenzwang in Hessen

In Hessen wird das Hundehaltung durch die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden geregelt. In Paragraph 1 steht, dass Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden dürfen. Außerdem muss der Hund ein Halsband tragen, an dem die Kontaktdaten des Halters stehen müssen. Die Haltung gefährlicher Hunde bedarf einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

Leinenzwang gilt für gefährliche und Kampfhunde, sobald sie sich außerhalb der Wohnung beziehungsweise außerhalb des Besitztums des Halters befinden. Eine Befreiung von der Leinenpflicht kann durch einen positiven Wesenstest erreicht werden.

Bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln müssen alle Hunde angeleint werden. Gleiches gilt für Park-, Garten- und Grünanlagen sowie für Fußgängerzonen.

§ 2 HundeVO – Gefährliche Hunde

(1) Gefährlich sind Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen. Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet:

  • Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Kangal (Karabash)
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

(2) Gefährlich sind auch die Hunde, die

  • einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah,
  • ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
  • durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen oder
  • aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen.

Hundehaftpflichtversicherung in Hessen

In Hessen gibt es keine allgemeine Pflicht für Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner abzuschließen. Besitzer von gefährlichen Hunden, deren Haltung einer Erlaubnis bedarf, müssen allerdings eine Hundehaftpflichtversicherung vorweisen. Die Deckungssumme der Versicherung soll mindestens Schadenssummen von 500.000 Euro abdecken.

Hundehalterhaftpflichtversicherung: sinnvolle Absicherung

Auch wenn die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht von allen Hundehalten nachgewiesen werden muss, sollte jeder, der einen Hund besitzt, eine solche Versicherung abschließen. Denn auch ungefährliche Hunde können Schäden an Sachen, anderen Tieren oder Menschen verursachen. Gerade bei Personenschäden können hohe Schadensersatzforderungen auf den Hundehalter zukommen.

Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung

Die finanzielle Belastung, die durch den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung entstehen, sind minimal. Monatlich fallen im Normalfall nicht mehr als vier bis acht Euro an. Wird jedoch ein Schaden durch den Hund verursacht, können schnell hohe Kosten auf den Besitzer zukommen. Müssen diese aus eigener Tasche bezahlt werden, kann das zu finanziellen Problemen führen, die sich mit einer Haftpflicht vermeiden lassen.


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Höhe der Hundesteuer – Beispiele

BundeslandErster HundZweiter HundWeitere Hunde
Brandenburg 108 Euro144 Euro 192 Euro
Niedersachsen 150 Euro 276 Euro 276 Euro
Sachsen-Anhalt 96 Euro 144 Euro 192 Euro
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