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Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein

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In Schleswig Holstein trat zum 1. Januar 2016 das neue Hundegesetz in Kraft. Die gravierendste Änderung betrifft die Abschaffung der Rasseliste und die Regelungen zum Halten gefährlicher Hunde. Bestehen bleibt allerdings die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund abzuschließen. Weitere Kosten, auf die sich Hundehalter einstellen müssen, sind Steuern. Die Hundesteuer fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Daher ist die Höhe der Steuer auch innerhalb eines Bundeslandes sehr unterschiedlich.

Hundesteuer in Schleswig-Holstein

Die Hundesteuer fällt als sogenannte Aufwandssteuer in den Zuständigkeitsbereich der Städte und Gemeinden. Aus diesem Grund variiert die Höhe der Hundesteuer selbst innerhalb eines Bundeslandes zum Teil sehr stark.

Hundesteuer in…KielFehmarnFlensburg
Erster Hund126 Euro120 Euro132 Euro
Zweiter Hund177 Euro135 Euro180 Euro
Jeder weitere Hund213 Euro165 Euro210 Euro
Erster KampfhundKeine Angabe220 Euro600 Euro
Jeder weitere KampfhundKeine Angabe420 Euro600 Euro

Hundesteuer in Kiel

Die Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins erhebt, wie die meisten Gemeinden Deutschlands eine Hundesteuer.

  • 126 Euro für den ersten Hund
  • 177 Euro für den zweiten Hund
  • 213 Euro für jeden weiteren Hund

Für gefährliche Hunde müssen die Halter tiefer in die Tasche greifen und mit jährlichen Steuern von 618 Euro rechnen.

Hunde in Kiel

Wie in ganz Schleswig-Holstein gilt auch in Kiel ein umfassendes Leinengebot. Darüber hinaus dürfen Hunde im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September keine Strände betreten. Ausgenommen von diesem Verbot sind ausgewiesene Hundestrände, doch auch hier besteht häufig Leinenzwang. In Kiel gibt es 19 Auslaufflächen für Hunde, in denen sie sich ohne Leine bewegen dürfen.

Hundesteuer in Fehmarn

Die Hundesteuer in Fehmarn beträgt jährlich:

  • 120 Euro für den ersten Hund
  • 135 Euro für den zweiten Hund
  • 165 Euro für jeden weiteren Hund

Für gefährliche Hunde setzte die Stadt höhere Steuern an:

  • 220 Euro für den ersten Hund
  • 420 Euro für jeden weiteren Hund

Hunde in Fehmarn

Auf Fehmarn besteht fast überall die Pflicht, seinen Vierbeiner anzuleinen. Diese gilt auch für die sogenannten Hundestrände, von denen drei auf Fehmarn vorhanden sind.

Hundesteuer in Flensburg

Die Steuer für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden, beträgt in Flensburg jährlich:

  • 132 Euro für den ersten Hund
  • 180 Euro für den zweiten Hund
  • 210 Euro für jeden weiteren Hund

Halter von gefährlichen Hunden müssen 600,00 € Steuern zahlen.

Hunde in Flensburg

In Flensburg sind die Möglichkeiten seinen Hund ohne Leine laufen zu lassen relativ beschränkt. Es gibt zwei Hundestrände, wovon nur einer ganzjährig genutzt werden kann. Drei weitere Auslaufgebiete haben keinen Zugang zum Wasser.


Maulkorbpflicht und Leinenzwang in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt eine weitreichende Leinenpflicht für Hunde. „(2) Hunde sind an einer Leine zu führen, die ständig ein sicheres Einwirken auf den Hund ermöglicht […]“ Sie müssen unter anderem in Fußgängerzonen, bei Volksfesten, in Park-, Garten- und Grünanlagen, in Mehrfamilienhäusern und auf dem gesamten Grundstück, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, auf Friedhöfen, auf Zeltplätzen stets angeleint werden. Die Anleinpflicht gilt nicht in Hundeauslaufgebieten.

Wo sind Hunde verboten?

  • Krankenhäuser
  • Schulen
  • Kirchen
  • Kindergärten
  • Theater
  • Kinos
  • Konzerträume
  • Badeanstalten
  • Spielplätze
  • Liegewiesen

Sonderregelungen für gefährliche Hunde

Der Paragraph 14 regelt die Pflichten für das Halten und Führen gefährlicher Hunde. Demnach müssen gefährliche Hunde außerhalb eines ausbruchsicheren Grundstücks stets an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Die Leine darf maximal zwei Meter lang sein. Einzige Ausnahme sind Hundeauslaufgebiete, wenn diese eingezäunt sind und der Hund einen Maulkorb trägt. Es besteht die Möglichkeit, eine Befreiung vom Maulkorbzwang zu beantragen. Hierfür muss der Hund in einem Wesenstest beweisen, dass er zu sozialverträglichen Verhalten in der Lage ist.

Hundehaftpflichtversicherung in Schleswig-Holstein

Im neuen Hundegesetz von Schleswig-Holstein ist unter Paragraph 6 festgeschrieben, dass Hundehalter eine Haftpflicht für ihren Vierbeiner abschließen sollen. Für Halter von gefährlichen Hunden ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung verbindlich vorgeschrieben. Die Versicherung ist mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen und muss aufrechterhalten werden, solange der Hund im Besitz des Halters ist.


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Kosten einer Haftpflichtversicherung

Die finanzielle Belastung durch eine Hundehaftpflichtversicherung hält sich in Grenzen. Meist ist eine Haftpflicht für Hunde bereits ab einem Monatsbeitrag von unter zehn Euro zu bekommen. Vereinbart man einen Selbstbehalt, reduzieren sich die Versicherungsbeiträge nochmal. Auch die Deckungssumme und die Hunderasse beeinflussen unter Umständen die Kosten. Wer in Schleswig-Holstein lebt und eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen muss, sollte sich allerdings vorher genau darüber informieren, welche Vorgaben vonseiten des Landes gemacht werden. Neben den Mindestversicherungssummen gibt es manchmal auch eine Regelung, die die maximale Selbstbeteiligung festlegt.


Das neue Hundegesetz von Schleswig-Holstein

Zum 1. Januar 2016 ist das neue „Gesetz über das Halten und Führen von Hunden“ (HundeG) in Kraft getreten. Damit wird das alte „Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren“ abgelöst. Mit dem neuen Hundegesetz wird die bisher im Gesetz verankerte Rasseliste abgeschafft. Das bedeutet, dass Hunde seit Januar 2016 nur noch dann als gefährlich eingestuft werden, wenn sie auffällig geworden sind. Des Weiteren können die Hunde, wenn sie zwei Jahre unauffällig waren, wieder als nicht gefährlich eingestuft werden. Voraussetzungen sind ein bestandener Wesenstest und eine tierärztliche Begutachtung.

Kennzeicnungspflicht

Eine weitere Neuerung betrifft die Kennzeichnungspflicht. Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen elektronisch gekennzeichnet werden. Weiterhin wurde das Zuchtverbot für einzelne Hunderassen aufgehoben. Allerdings sind Züchtungen, die das Ziel haben, eine gesteigerte Aggressivität des Hundes hervorzurufen, unabhängig von der Rasse, verboten.


Höhe der Hundesteuer – Andere Bundesländer

BundeslandErster HundZweiter HundWeitere Hunde
Berlin 120 Euro 180 Euro 180 Euro
Hamburg 90 Euro 90 Euro 90 Euro
Hessen 180 Euro 180 Euro 180 Euro
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