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Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz

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Wie in den meisten Bundesländern besteht auch in Rheinland-Pfalz nur für Besitzer von gefährlichen Hunden die Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Auch die Haltung von gefährlichen und Listenhunden ist an bestimmte Vorschriften gebunden, die Hundehalter in Rheinland-Pfalz einhalten müssen. Hundesteuern hingegen müssen alle Hundebesitzer zahlen. Da die Hundesteuer in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt, unterscheiden sich die Steuersätze zum Teil stark. Die Haltung von gefährlichen Hunden wird nur teilweise gesondert besteuert.

Hundesteuer in Rheinland-Pfalz

Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Rheinland Pfalz

Die Hundesteuer ist eine sogenannte Aufwandssteuer und fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen und Städte. Diese können sowohl die Höhe als auch die Staffelung nach Anzahl oder Rasse der Tiere selbständig festlegen. Aus diesem Grund können sich die Steuersätze selbst zwischen benachbarten Gemeinden stark unterscheiden.

Hundesteuer in…MainzKaiserslauternKoblenz
Erster Hund186 Euro102 Euro108 Euro
Zweiter Hund216 Euro150 Euro144 Euro
Jeder weitere Hund216 Euro198 Euro192 Euro
Jeder Kampfhund600 EuroKeine Angabe700 Euro

Hundesteuer in Mainz

  • 186 Euro für den ersten Hund
  • 216 Euro für jeden weiteren Hund
  • 600 Euro für jeden gefährlichen Hund

Hunde in Mainz

In Mainz gilt Leinenpflicht für Hunde in  in öffentlichen Anlagen, im Bereich der Fußgängerzonen, in bestimmten Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie aufgrund von Rechtsverordnungen des Umweltamtes.

Hundesteuer in Kaiserslautern

  • 102 Euro für den ersten Hund
  • 150 Euro für den Zweithund
  • 198 Euro für jeden weiteren Hund

Hunde in Kaiserslautern

Bis auf gekennzeichnete Blindenhunde, müssen in Kaiserslautern alle Hunde außerhalb bebauter Ortslagen angeleint werden, sobald sich andere Personen nähern. Innerhalb bebauter Ortslagen gilt stets Leinenpflicht.

Hundesteuer in Koblenz

  • 108 € Euro für den ersten Hund
  • 144 Euro für den zweiten Hund
  • 192 Euro für jeden weiteren Hund
  • 700 Euro für jeden gefährlichen Hund

Hunde in Koblenz

In Koblenz ist es in öffentlichen Anlagen verboten, Hunde auf Kinderspielplätze, Sportanlagen, Bolzplätze, Liegewiesen oder Grillplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen. Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen und in öffentlichen Anlagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.


Maulkorbpflicht und Leinenzwang in Rheinland-Pfalz

Das Bundesland Rheinland-Pfalz macht keine Vorgaben zum Halten und Führen von Hunden, bei denen keine Gefährlichkeit vermutet wird. Das heißt, für ungefährliche Hunde gibt es weder eine Leinenpflicht noch einen Maulkorbzwang. Allerdings können die Gemeinden ergänzende Bestimmungen zu Leine und Maulkorb treffen. Vor allem Städte machen von dieser Möglichkeit Gebrauch und schränken die Leinen- und Maulkorbfreiheit zum Teil stark ein.

Leinenpflicht und Verbote

So gilt in vielen Städten in Fußgängerzonen und im ÖPNV Leinenpflicht für alle Hunde. Auf Kinderspielplätzen sind Hunde größtenteils ganz verboten. Welche Regelungen es in den einzelnen Gemeinden gibt, kann bei den zuständigen Ordnungsämtern nachgefragt werden. Für gefährliche Hunde ist im Landesgesetz eine umfassende Leinen- und Maulkorbpflicht verankert, die greift, sobald sich die Vierbeiner außerhalb des eingefriedeten Besitztums befinden.

Gefährliche Hunde in Rheinland-Pfalz

Als gefährliche Hunde im Sinne des rheinland-pfälzischen Hundegesetzes gelten Hunde der folgenden Rassen (sogenannte Listenhunde):

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Hunde des Typs Pit Bull Terrier
  • sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen.

Weitere Kriterien

Neben den genannten Hundetypen, gelten auch Hunde als gefährlich, wenn sie sich als bissig erwiesen haben, durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben (siehe Landesgesetz über gefährliche Hunde).

Haltung nur mit Erlaubnis

Für alle Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, gilt, dass ihre Haltung einer Erlaubnis bedarf. Eine solche Erlaubnis wird allerdings nur erteilt, wenn der Halter bestimmte Anforderungen erfüllt.

Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes erhält nur, wer:

  • ein berechtigtes Interesse nachweist,
  • mindestens 18 Jahre alt ist,
  • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt und
  • eine Hundhaftpflichtversicherung nachweist.

Hundehaftpflichtversicherung in Rheinland-Pfalz

Das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) schreibt Besitzern gefährlicher Hunde vor, dass sie für ihren Vierbeiner eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Die Hundehaftpflicht muss laut § 4 Absatz 2 mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro bei Personenschäden und 250.000 Euro bei sonstigen Schäden abgeschlossen werden. Alle wichtigen Informationen zur Hundehaftpflichtversicherung und Vergleiche der Tarife finden Sie hier.


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Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung

Im Bundesland Rheinland-Pfalz wird nur Haltern von gefährlichen Hunden der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicheurng vorgeschrieben. Doch auch Halter von ungefährlichen Hunden sollten eine solche Versicherung abschließen. Denn jeder Hund kann Schäden verursachen. In einem solchen Fall können auf den Halter Schadensersatzforderungen zukommen. Da eine Hundehaftpflicht bereits ab einem Monatsbeitrag von drei bis vier Euro abgeschlossen werden kann, lohnt sich diese Absicherung in jedem Fall.


Höhe der Hundesteuer

BundeslandErster HundZweiter HundWeitere Hunde
Brandenburg 108 Euro144 Euro 192 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 108 Euro 200 Euro 350 Euro
Sachsen 108 Euro 144 Euro 144 Euro
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