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Hundesteuer und Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

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Mecklenburg-Vorpommern ist eines der wenigen Bundesländer, in denen der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung für alle Hundebesitzer optional ist. Eine Hundesteuer wird hingegen auch in Mecklenburg-Vorpommern von allen Gemeinden erhoben. Die landesweit gültigen Vorschriften zum Thema Hunde regelt die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden vom 4. Juli 2000.

Hundesteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Die Hundesteuer wird auf Gemeindeebene geregelt. Das heißt, jede Gemeinde legt selbst fest, ob sie eine Hundesteuer erhebt oder nicht. Auch die gesonderte Besteuerung von gefährlichen Hunden kann daher von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt sein. Meist gilt, dass die Hundesteuer in der Stadt höher ist als im ländlichen Raum.

Hundesteuer in…SchwerinPasewalkRostock
Erster Hund108 Euro48 Euro108 Euro
Zweiter Hund200 Euro80 Euro144 Euro
Jeder weitere Hund350 Euro110 Euro168 Euro
Erster Kampfhund700 Euro400 Euro468 Euro
Jeder weitere Kampfhund1.000 Euro400 Euro468 Euro

Hundesteuer in Schwerin

  • 108 Euro für den ersten Hund
  • 200 Euro für den zweiten Hund
  • 350 Euro für jeden weiteren Hund
  • 700 Euro für den ersten gefährlichen Hund
  • 1.000 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund

Leinenzwang in Schwerin

In Schwerin gilt für läufige Hündinnen im gesamten Stadtgebiet Leinenzwang. Außerdem müssen alle Hunde in den Stadtteilen Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Schelfstadt, Ostorf und Zippendorf angeleint werden. Gleiches gilt für die Naherholungsgebiete um den Ziegelinnensee und innerhalb eines 50 Meter breiten Streifens um den Ostorfer und Lankower See. Im Detail können Sie die Regelungen in der Schweriner Hundeverordnung nachlesen.

Hundesteuer in Pasewalk

Steuergegenstand ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet von Pasewalk. Die Hundesteuersatzung wurde im Dezember 2016 geändert. Im Zuge dessen sind auch die Steuersätze für das Halten von Hunden gestiegen.

  • 48 Euro für den ersten Hund
  • 80 Euro für den zweiten Hund
  • 110 Euro für jeden weiteren Hund
  • 400 Euro für jeden gefährlichen Hund

Pasewalk hat keine eigene Hundeverordnung.

Hundesteuer in Rostock

  • 108 Euro für den ersten Hund
  • 144 Euro für den zweiten Hund
  • 168 Euro für jeden weiteren Hund
  • 468 Euro für jeden gefährlichen Hund

Leinenzwang in Rostock

Die Rostocker Hundeverordnung aus dem Jahr 2012 benennt explizit die Gebiete, in denen für alle Hunde Leinenzwang gilt. Dazu zählen zum Beispiel der Hauptbadestrand von Warnemünde und alle ausgewiesenen Fußgängerbereiche.


Maulkorbpflicht und Leinenzwang in Mecklenburg-Vorpommern

§1 Allgemeine Vorschriften für die Hundehaltung

(1) Gefährliche Hunde dürfen nicht gezüchtet (nichtgewerbsmäßige Zucht), gehalten und geführt werden, es sei denn, es liegt eine Erlaubnis nach § 4 vor. Die Ausbildung zu einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ist untersagt.

(2) Wer Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums führt, muss körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

(3) Es ist verboten, Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums ohne Aufsicht frei laufen zu lassen. Hunde, die zu Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen sowie an Orte mit großen Menschenansammlungen und in öffentliche Verkehrsmittel, Verkaufsstätten oder Tiergärten mitgenommen werden, sind an der Leine zu führen.

(4) Außerhalb des befriedeten Besitztums müssen Hunde ein Halsband mit Namen und Wohnanschrift des Hundehalters oder eine gültige Steuermarke tragen.

(5) Hunde sind so zu halten, dass sie das befriedete Besitztum nicht gegen den Willen des Hundehalters verlassen können.


Hundehaftpflichtversicherung in Mecklenburg-Vorpommern

In der mecklenburg-vorpommerschen Verordnung über das Führen und Halten von Hunden gibt es keinerlei Angaben zur Hundehaftpflichtversicherung. Im Gegensatz zum Großteil der anderen Bundesländer muss nicht einmal der Besitzer eines gefährlichen Hundes eine solche Versicherung abschließen.

Keine Pflicht, aber sinvoll

Hundehalter sollten trotzdem nicht unterschätzen, wie wichtig eine Tierhalterhaftpflicht werden kann. Wenn es zu einem Schadensfall kommt, der durch den eigenen Hund verursacht wurde, greift die normale Haftpflichtversicherung nicht. Diese sichert maximal Schäden, die durch Kleintiere wie zum Beispiel Meerschweinchen verursacht wurden, ab. Aus diesem Grund ist eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll.

Hohe Schadenersatzforderungen möglich

Gerade wenn Menschen betroffen sind, können hohe Schadensersatzforderungen auf den Hundebesitzer zukommen. Wer dann weder eine Hundehaftpflicht, noch ein finanzielles Polster hat, kann schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung

Die Kosten, die eine gute Hundehaftpflichtversicherung verursachen, sind minimal. Es gibt Versicherungen, die eine Hundehaftpflicht bereits ab einem monatlichen Beitrag von vier bis sechs Euro anbieten. Damit macht die Hundhaftpflichtversicherung nur einen kleinen Bruchteil der Kosten aus, die Hundebesitzer ohnehin für ihren Vierbeiner aufbringen müssen.


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Höhe der Hundesteuer: Beispiele anderer Bundesländer

BundeslandErster HundZweiter HundWeitere Hunde
Berlin 120 Euro 180 Euro 180 Euro
Niedersachsen 150 Euro 276 Euro 276 Euro
Thüringen 108 Euro 132 Euro 156 Euro
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