Thüringen zählt zu den sechs Bundesländern, in denen es für Hundehalter Pflicht ist, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Welche Anforderungen die Haftpflichtversicherung erfüllen muss, ist im thüringischen Hundegesetz festgelegt. Zusätzlich zu den Kosten für die Haftpflicht müssen Hundehalter auch Steuern für ihre Vierbeiner zahlen. Die Höhe der Steuer ist in Thüringen abhängig von Rasse und Anzahl der Hunde.
Hundesteuer in Thüringen
Die Hundesteuer gehört zu den sogenannten Aufwandssteuern. Diese fallen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und können ausschließlich von ihnen erhoben werden. Das ist der Grund, warum die Hundesteuern, auch innerhalb eines Bundeslandes, so stark variieren können.
Hundesteuer in… | Erfurt | Gera | Jena | Weimar |
Erster Hund | 108 Euro | 96,00 Euro | 102 Euro | 60 Euro |
Zweiter Hund | 132 Euro | 124,80 Euro | 120 Euro | 72 Euro |
Jeder weitere Hund | 156 Euro | 153,60 Euro | 120 Euro | 84 Euro |
Jeder Kampfhund | 564 Euro | 672,00 Euro | 600 Euro | Keine Angabe |
Hundesteuer in Erfurt
Der Steuersatz für das Halten von Hunden beträgt in der Landeshauptstadt Thüringens jährlich:
- 108 Euro für den Ersthund
- 132 Euro für den Zweithund
- 156 Euro für jeden weiteren Hund
Besitzer gefährlicher Hunde werden mit 564 Euro je Hund zur Kasse gebeten.
Hunde in Erfurt
In Erfurt gilt auf Straßen und in Anlagen für alle Hunde eine Anleinpflicht. In Fußgängerzonen und zum Beispiel bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen müssen sie an der kurzen Leine gehalten werden. Auf Spielplätzen und Liegewiesen sind Hunde generell verboten.
Hundesteuer in Gera
Wie hoch ist die Hundesteuer in Gera:
- 96 Euro für den ersten Hund
- 124,80 Euro für den zweiten Hund
- 153,60 Euro für jeden weiteren Hund
Gefährliche Hunde werden auch in Gera gesondert besteuert und kosten den Besitzer 672 Euro pro Jahr.
Hunde in Gera
Alle Hunde müssen innerhalb der bebauten Ortslagen von Gera, auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen und Anlagen stets angeleint sein. Unangeleint dürfen sich die Vierbeiner nur auf Hundeauslaufflächen bewegen.
Hundesteuer in Jena
In Jena wird die Hundesteuer anhand der Anzahl und der Hunderasse festgelegt.
- 102 Euro für den Ersthund
- 120 Euro für den Zweithund
- 120 Euro für jeden weiteren Hund
Für gefährliche Hunde muss der Besitzer 600 Euro Hundesteuer pro Jahr zahlen.
Hunde in Jena
Die Anleinpflicht gilt in Jena weiträumig für alle Hunde. So müssen die Vierbeiner in Fußgängerzonen, in verkehrsberuhigten Bereichen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen stets angeleint werden. Die Leine darf maximal 1,20 Meter lang sein. Die Leinenpflicht gilt ebenfalls für Grün- und Parkanlagen. Auf Spielplätzen sind Hunde generell verboten. Bissige Hunde müssen zusätzlich einen Beißkorb tragen.
Hundesteuer in Weimar
Die Hundesteuer in Weimar richtet sich vor allem nach der Anzahl der Hunde. Hier gibt es keine erhöhten Steuersätze für gefährliche Hunde.
- 60 Euro für den ersten Hund
- 72 Euro für den zweiten Hund
- 84 Euro für jeden weiteren Hund
Hunde in Weimar
In Weimar gilt in öffentlichen Grün- und Parkanlagen, im Bereich von Fußgängerzonen, in verkehrsberuhigten Bereichen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen eine Anleinpflicht für alle Hunde. Außerdem dürfen Hunde nicht mit auf Spielplätze genommen werden und das Baden in öffentlichen Brunnen und Teichen ist untersagt.
Hundehaftpflichtversicherung in Thüringen
Im Freistaat Thüringen ist jeder Hundehalter verpflichtet, eine Haftpflicht für sein Tier abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Eine Hundehaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden, die durch den versicherten Hund verursacht werden. Im Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren ist festgeschrieben, dass die Versicherung mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden decken muss.
Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung
Die Kosten einer Hundehaftpflicht sind auch 2024 von mehreren Faktoren abhängig. Die Beitragshöhe kann beispielsweise durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung beeinflusst werden. Daneben spielt auch die Deckungssumme eine wichtige Rolle. Wer eine Hundehaftpflichtversicherung abschließt, muss mit monatlichen Kosten von fünf bis zehn Euro rechen. Die Rasse des Hundes ist nicht bei allen Anbietern von Belang. Wer einen Listenhund halten möchte, sollte sich vorher informieren, welche Anbieter Aufschläge für Kampfhunde verlangen.
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Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.
Maulkorbpflicht und Leinenzwang in Thüringen
Im Freistaat Thüringen gilt für gefährliche Hunde generell Leinenzwang. Sobald sie sich nicht im eingefriedeten Besitztum des Halters befinden, müssen sie angeleint werden. Die Leine darf nicht länger als zwei Meter sein.
Einzige Ausnahme: Die Leinenpflicht gilt nicht in den sogenannten Hundeauslaufgebieten. Hier können sich auch gefährliche Hunde frei bewegen, wenn die Fläche eingezäunt und eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist.
Des Weiteren gilt in Thüringen, anders als in anderen Bundesländern, im Wald grundsätzlich eine Anleinpflicht für alle Hunde. Diese ist ganzjährig einzuhalten und nicht nur zur Brut- und Nistzeit.
Auszug aus dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
§ 10 Haltung gefährlicher Tiere
(4) Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung des Halters an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Ein Leinenzwang besteht nicht auf als Hundeauslaufgebiet gekennzeichneten Flächen, wenn diese eingezäunt sind und eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist.
Weitere Regeln
Weitere Regeln zum Leinenzwang werden von den Kommunen und Städten festgelegt. So gelten in bestimmten Bereichen, wie Spielplätzen und Fußgängerzonen häufig Vorgaben, die besagen, dass hier alle Vierbeiner angeleint werden müssen oder ganz verboten sind. Genaue Informationen können in der jeweiligen Gemeinde abgefragt werden.
Maulkorbpflicht in Thüringen
In Thüringen besteht für gefährliche Hunde die Regel, dass sie einen Beißkorb tragen müssen. Die Gemeinden können diese Vorgabe für ihren Wirkungsbereich ausweiten.
Auszug aus dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
§ 10 Haltung gefährlicher Tiere
(5) Gefährlichen Hunden ist beim Führen außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung des Halters, ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen. Satz 1 gilt nicht für Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats.
Kennzeichnung ist Pflicht
Wer in Thüringen einen gefährlichen Hund hält, muss dies an allen Zugängen zum eingefriedeten Bereich beziehungsweise an seiner Wohnung durch ein Warnschild kenntlich machen.
Höhe der Hundesteuer in anderen Bundesländern
Bundesland | Erster Hund | Zweiter Hund | Weitere Hunde |
Brandenburg | 108 Euro | 144 Euro | 192 Euro |
Niedersachsen | 150 Euro | 276 Euro | 276 Euro |
Sachsen-Anhalt | 96 Euro | 144 Euro | 192 Euro |