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Hundesteuer und Hundehaftpflicht im Saarland

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Die gesetzliche Grundlage in Form der „Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland“ lässt ungefährliche Hunde unbeachtet. Allgemein gültige Regeln für alle Vierbeiner werden im Saarland von den Gemeinden festgelegt und können sich daher, genauso wie die Höhe der Hundesteuer stark voneinander unterscheiden. Halter gefährlicher Hunde müssen im Saarland eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen und einige andere Vorschriften beachten.

Hundesteuer im Saarland

Die Hundesteuer wird auf Gemeindeebene geregelt. Das heißt, jede Stadt und jede Gemeinde legt selbständig die Höhe der Hundesteuer fest. Außerdem entscheiden sich viele Gemeinden dafür, die Haltung von gefährlichen Hunden gesondert zu besteuern. Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden, sodass die erzielten Steuereinnahmen frei von der Gemeinde verwendet werden können.

Hundesteuer in…SaarbrückenHomburgMerzig
Erster Hund120 Euro96 Euro69 Euro
Zweiter Hund168 Euro120 Euro138 Euro
Jeder weitere Hund168 Euro144 Euro207 Euro
Erster KampfhundKeine Angabe480 EuroKeine Angabe
Zweiter KampfhundKeine Angabe 600 EuroKeine Angabe
Jeder weitere KampfhundKeine Angabe 720 EuroKeine Angabe

Hundesteuer in Saarbrücken

Steuerpflichtig in Saarbrücken sind Hundehalter, die mindestens einen Hund im Stadtgebiet halten, der älter als drei Monate ist.

Die Steuer beträgt jährlich:

  • 120 Euro für den ersten Hund
  • 168 Euro für jeden weiteren Hund

Hunde in Saarbrücken

Leinenpflicht gilt in Saarbrücken auf öffentlichen Straßen und Grünanlagen, auf Spielplätzen und bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten und im ÖPNV. Im Stadtwald und zwei weiteren Gebieten dürfen Hunde ohne Leine laufen, müssen aber im Einflussbereich des Halters bleiben.

Hundesteuer in Homburg

  • 96 Euro für den ersten Hund
  • 120 Euro für den zweiten Hund
  • 144 Euro für jeden weiteren Hund

Höhere Steuern für Kampfhunde

In Homburg gelten die Hunderassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pit Bull Terrier als Kampfhunde. Für Kampfhunde werden die oben genannten Steuersätze mit dem Faktor fünf multipliziert. Damit ergeben sich folgende Steuersätze:

  • 480 Euro für den ersten Kampfhund
  • 600 Euro für den zweiten Kampfhund
  • 720 Euro für jeden weiteren Kampfhund

Hunde in Homburg

Die Stadt Homburg stellt Hundehaltern monatlich 100 Kotbeutel kostenlos zur Verfügung. Des Weiteren ist die Leinenpflicht in Homburg an die Statur des Hundes geknüpft.  „Hunde mit einem Körpergewicht von mehr als 20 kg oder einer Schulterhöhe von mehr als 40 cm sind stets an der Leine zu führen.“ Hunde sind auf Liegewiesen, Spielplätzen, städtischen Schulhöfen und sonstigen städtischen Einrichtungen verboten.

Hundesteuer in Merzig

  • 69 Euro für den Ersthund
  • 138 Euro für den Zweithund
  • 207 Euro für jeden weiteren Hund

Hunde in Merzig

In Merzig müssen Hunde innerhalb der bebauten Ortslage auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, am Leinpfad an der Saar, im Bereich des Hochwasserschutzdammes in Besseringen, im Bereich des Wolfsparkes, auf Spielplätzen und auf dem Weg „Steine an der Grenze“ angeleint werden. Die Leine darf nicht länger als zwei Meter sein.


Maulkorbpflicht und Leinenzwang im Saarland

Paragraph 5 der Polizeiverordnung regelt klar die Haltung gefährlicher Hunde. Absatz 1 besagt: „Gefährliche Hunde sind so zu halten, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.“ Die Hundehalter werden verpflichtet, andere Menschen darauf aufmerksam zu machen, dass sich im Haus oder in der Wohnung ein gefährlicher Hund befindet. Dies muss durch Warnschilder sichergestellt werden, die an allen Zugängen anzubringen sind.

Leinenpflicht für gefährliche Hunde

Außerhalb des befriedeten Besitztums müssen gefährliche Hunde an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Auch besteht eine Kennzeichnungspflicht. Der Hund muss ein Halsband tragen, anhand dessen der Besitzer festgestellt und kontaktiert werden kann.

Absatz 6 regelt die allgemeine Leinenpflicht:

(6) An der Leine zu führen sind alle Hunde, die mitgeführt werden

  1. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  2. in Gaststättenbetrieben, in Einkaufszentren, in Fußgängerzonen und in Haupteinkaufsbereichen,
  3. in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Hunde in Saarländischen Wäldern

Im Jagdgesetz, dessen Änderungen zum 1. April 2014 in Kraft traten, stehen auch Passagen, die für Hundebesitzer interessant sind:

  • Katzen und Hunde dürfen nicht mehr getötet werden.
  • „Während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni  dürfen nach § 33 des neuen Jagdgesetzes nur noch Hunde, die zuverlässig im Bereich der Wege bleiben, unangeleint geführt werden.“

Gefährlichkeitsvermutung

Für die Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie American Pit Bull Terrier besteht nach § 6 eine widerlegbare Gefährlichkeitsvermutung. Die Fähigkeit dieser Rassen zu sozialverträglichem Verhalten kann durch einen Wesenstest nachgewiesen werden.


Hundehaftpflichtversicherung im Saarland

Im Saarland besteht, laut „Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland“, nur für die Halter von gefährlichen Hunden die Pflicht, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Das Vorhandensein einer Haftpflicht ist eine der Voraussetzungen, um die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes zu bekommen.

§ 2 Erlaubnisvorbehalt

(3) Die Erlaubnis nach Absatz 2 wird nur erteilt, wenn […]

(4) die Hundehalterin oder der Hundehalter den Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden erbringt und jeweils einmal jährlich deren Fortbestehen nachweist. […]

Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung

Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung halten sich in Grenzen und sind bei weitem nicht der größte Kostenfaktor der Hundehaltung. Selbst, wenn es sich um so genannte Kampfhunde handelt, liegen die monatlichen Kosten der Versicherung normalerweise im einstelligen Bereich. Kommt es allerdings zu einem Sach- oder schlimmer noch Personenschaden, entstehen schnell Kosten im drei- bis vierstelligen Bereich. Daher ist eine Tierhalterhaftpflicht für jeden Hundehalter eine sinnvolle und empfehlenswerte Absicherung.


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Höhe der Hundesteuer nach Bundesländern

BundeslandErster HundZweiter HundWeitere Hunde
Brandenburg 108 Euro144 Euro 192 Euro
Niedersachsen 150 Euro 276 Euro 276 Euro
Schleswig-Holstein 126 Euro 177 Euro 213 Euro

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